Fragen und Antworten: Die Rürup-Rente
1. Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die zu einer lebenslangen monatlichen Rente führt. In der Ansparphase wird sie vom Staat steuerlich gefördert. In der Auszahlungsphase wird sie wie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert.
Die Rürup-Rente heißt auch Basis-Rente. Benannt ist sie nach dem Wissenschaftler und Sachverständigen Bert Rürup.
2. Was zeichnet die Rürup-Rente aus?
Die Rürup-Rente wird in der Regel als Altersrente vereinbart. Ergänzend zur Altersrente kann eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Die Rürup-Rente kann aber auch nur als Berufsunfähigkeitsrente oder als Erwerbsminderungsrente vorgesehen werden. In der Ansparphase sind Einzahlungen in unterschiedlicher Höhe möglich. Dies hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Der Vertrag muss zertifiziert sein und der Versicherungsnehmer gegenüber dem Anbieter in die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung eingewilligt haben.
In der Auszahlungsphase gilt:
- Die Rürup-Rente darf als Altersrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen gilt als Altersgrenze: Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Die Rürup-Rente darf grundsätzlich nur lebenslang monatlich gezahlt werden. Es ist nicht zulässig, dass das Rentenkapital in einem Gesamtbetrag oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Möglich ist aber, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst oder Kleinbetragsrenten abgefunden werden. Eine Waisenrente darf nur für den Zeitraum gezahlt werden, in dem die Waise steuerlich als Kind berücksichtigt wird.
- Die Rentenansprüche sind nicht übertragbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar und auch nicht vererbbar.
3. In welcher Form wird bei der Rürup-Rente Vermögen aufgebaut?
Eine Rürup-Rente kann bei einem Versicherungsunternehmen als klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden. Sie kann aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung ausgestaltet sein.
Auch Verträge mit Investmentgesellschaften und Banken sind möglich, wenn diese in der Auszahlungsphase die zu Frage 2 genannten Bedingungen erfüllen.
4. Für wen kann sich die Rürup-Rente besonders lohnen?
Eine Rürup-Rente kann jeder abschließen. Besondere Vorteile hat sie für Freiberufler und Selbständige, wegen der Flexibilität der Einzahlungen und der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung. Dabei profitieren vor allem Freiberufler und Selbständige, die ein hohes Einkommen versteuern: Denn der Steuervorteil während der Einzahlung dürfte regelmäßig höher sein als die Besteuerung bei der Rentenzahlung.
Auch für Beamte und Angestellte kann eine Rürup-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge interessant sein.
5. Wie funktioniert die steuerliche Förderung in der Ansparphase?
Teile der Beiträge zur Rürup-Rente können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstgrenzen.
Die Berechnung erfolgt in einem komplexen Verfahren.
1) In einem ersten Schritt wird auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich angesetzt wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, eventuelle Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente wird bei Alleinstehenden ein Höchstbetrag in Höhe des Höchstbeitrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2021: 25.787 Euro) als Sonderausgabe berücksichtigt. Bei zusammen veranlagten Personen verdoppelt sich der Höchstbetrag (2021: 51.574 Euro).
Bei nicht rentenversicherungspflichtigen Personen wird der Höchstbetrag um fiktive Rentenversicherungsbeiträge gemindert. Dabei wird einheitlich im Bundesgebiet auf die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) der allgemeinen Rentenversicherung (2021: 85.200 Euro) abgestellt. Für 2021 wird der Höchstbetrag somit um 18,6 % des Bruttoarbeitslohns, maximal um 15.847 Euro für jede betroffene Person, gekürzt.
In einer Übergangsphase von 2005 bis 2025 werden die Beiträge zur Rürup-Rente und der Höchstbetrag aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Für das Jahr 2021 liegt dieser Satz bei 92 Prozent. Abziehbar sind 2021 also maximal 23.724 Euro, bei zusammen veranlagten Personen 47.448 Euro. Der Prozentsatz erhöht sich in jedem folgenden Jahr um 2 Prozent. Voll zum Tragen kommen die Höchstbeträge von 2025 an.
2) Die begünstigten Beiträge werden in einem zweiten Berechnungsschritt um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Der verbleibende Betrag kann dann als Sonderausgaben zum Abzug kommen.
6. Wie sind die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente zu versteuern?
Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden wie gesetzliche Altersrenten versteuert, das heißt, es erfolgt eine Überleitung zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Rentenzahlungen, die erstmalig im Jahr 2018 gezahlt werden, sind mit 76 Prozent der Besteuerung unterworfen. Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich bis 2020 der Besteuerungsanteil um 2 Prozent, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Ab dem Jahr 2040 sind die Rentenzahlungen dann voll steuerpflichtig.
Fragen und Antworten Alterseinkünftegesetz (Rentenbesteuerung)
7. Wo kann ich mich unabhängig über die Rürup-Rente informieren?
Unabhängige Informationen erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.
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Ihr Finanzamt hilft Ihnen gerne weiter.
Finanzämter in Rheinland-Pfalz
Oder Sie wenden sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung: 0261 - 201 792 79, Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr.