Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz berät die Landesregierung frühzeitig über die ethische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Einordnung neuer Technologien und ihre möglichen Folgewirkungen. Vorsitzender der Bioethik-Kommission ist der Minister der Justiz Herbert Mertin.
Die Kommission wurde 1986 gegründet, nachdem der rheinland-pfälzische Ministerrat 1985 den Minister der Justiz beauftragt hatte, eine interministerielle Kommission unter Einbeziehung von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Aufarbeitung von Fragen der Bioethik einzuberufen.
Die Kommission, die unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist, setzt sich zusammen aus Wissenschaftlern (Ethikern, Theologen, Medizinern, Naturwissenschaftlern, Juristen) sowie aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der zuständigen Landesministerien. Zu Einzelthemen werden je nach Bedarf externe Sachverständige gehört.
Neuer Bericht „CRISPR-Genom-Editierung am Menschen“
Angesichts der anhaltenden Entwicklungen mit der Methode CRISPR-Cas hat Staatsminister Mertin im Jahr 2017 die Kommission einberufen, um ihr die Gelegenheit zu geben, zu der neuen Methode des sog. Genome Editing am Beispiel von CRISPR-Cas Stellung zu nehmen und insbesondere Empfehlungen auszuarbeiten, welche konkreten Maßnahmen aus ihrer Sicht angezeigt erscheinen, um den Menschen die der Methode innewohnenden Chancen nutzbar zu machen und sie zugleich vor Missbrauchsgefahren zu beschützen.
In ihrem Bericht vom 29. Juni 2020 hat sich die Kommission auf die Beantwortung von Fragestellungen rund um den Eingriff in die menschliche Keimbahn konzentriert und die weiteren Themen im Zusammenhang mit der Nutzbarmachung von CRISPR-Cas bei Pflanzen und Tieren weitestgehend ausgeklammert, um den Rahmen des Berichts übersichtlich zu halten.
Insbesondere behandelt die Kommission die Frage, ob – und wenn ja unter welchen ethischen und rechtlichen Voraussetzungen – eine gezielte genetische Veränderung des menschlichen Genoms mittels CRISPR-basierten Verfahren vorgenommen werden könnte. Dabei nimmt sie in besonderer Weise die transgenerationelle biotechnologische Verantwortung in den Blick und kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass bei der Keimbahntherapie auf absehbare Zeit eine Beschränkung der Zulassung klinischer Forschung und Anwendung auf schwerwiegende Erkrankungen nicht nur zulässig, sondern auch geboten erscheint.
Den Kommissionsbericht können Sie hier herunterladen.
Bisherige Berichte der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz:
- Bericht "Fortpflanzungsmedizin“ vom 18. März 1986.
- Bericht "Humangenetik" vom 24. Januar 1989.
- Bericht "Gentechnologie" vom 26. Juni 1990.
- Bericht "Zur ethischen Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen" vom 11. September 1995.
- Bericht zur "Präimplantationsdiagnostik – Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen" vom 20. Juni 1999.
- Bericht „Stammzellen - Medizinische, ethische und juristische Bewertung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen unter Einbeziehung des Stammzellgesetzes vom 28. Juni 2002“ vom 23. August 2002.
- Bericht „Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten“ vom 23. April 2004.
- Bericht „Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz - Medizinische, ethische und rechtliche Gesichtspunkte zum Revisionsbedarf von Embryonenschutz- und Stammzellgesetz“ vom 12. Dezember 2005,
- Bericht „Gesundheit und Gerechtigkeit - Ethische, soziale und rechtliche Herausforderungen“ vom 30. April 2010.
- Bericht „CRISPR-Genom-Editierung am Menschen“ vom 29. Juni 2020“