Ehrenamt in der Justiz
Die Förderung des Ehrenamts sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamts sind ein Schwerpunkt für die rheinland-pfälzische Landesregierung.
Das Faltblatt zum "Ehrenamt in der Justiz" können Sie hier herunterladen.
Ein funktionierendes Gemeinwesen ist heute ohne das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mehr denkbar. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Justiz. Auch hier ist das Ehrenamt ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege, der in einer Vielzahl von Gesetzen seinen Niederschlag findet.
In Rheinland-Pfalz engagieren sich über 5000 Personen bei den Gerichten als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter, als Schöffin oder Schöffe sowie als Schiedsleute im Bereich des Strafvollzugs und der Strafentlassenenhilfe.
Der weit überwiegende Teil der Betreuungen wird ehrenamtlich geleistet. Allgemeine Informationen finden Sie unter www.wir-tun-was.de. Es gibt innerhalb der Justiz vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.