Häuser des Jugendrechts
Zentrales Anliegen der Häuser des Jugendrechts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern "unter einem Dach". Die geschaffenen kurzen Informationswege ermöglichen eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf junger Straftäterinnen und Straftäter zugeschnittene Reaktion auf delinquentes Verhalten, so dass dem mit dem Jugendstrafrecht verfolgten Ziel der Legalbewährung, also dem künftigen Leben ohne Begehung von Straftaten, in besonderem Maße Rechnung getragen wird.
Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher in den "Häusern des Jugendrechts weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention.
Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).
Das landesweit erste "Haus des Jugendrechts wurde im September 2005 in Ludwigshafen unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Staatsanwaltschaft Frankenthal, des Jugendamtes der Stadt Ludwigshafen sowie des Pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe Frankenthal e.V. eröffnet. Nach erfolgreichem Verlauf der zweijährigen Projektphase hat es den Regelbetrieb aufgenommen.
Die vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism) zu der Arbeit im "Haus des Jugendrechts" in Ludwigshafen durchgeführte Evaluationsstudie belegt eingetretene Verfahrensbeschleunigungen und dokumentiert den Erfolg des Projekts.
Infolgedessen wurde im Mai 2008 auch in Mainz ein Haus des Jugendrechts eröffnet. Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt haben ihre Arbeit aufgenommen. Unterstützt wird die Zusammenarbeit durch den Verein Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e.V., dem Internationalen Bund (IB) sowie dem Verein "Spielende, lachende und lernende Kinder" aufgenommen worden.
Im September 2009 wurde in Kaiserslautern das landesweit dritte Haus des Jugendrechts in eröffnet. Dort arbeiten das Polizeipräsidium Westpfalz, die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und der Pfälzische Verein für Soziale Rechtspflege Kaiserslautern e.V. unter einem Dach zusammen. Das städtische Jugendamt ist an einem Tag pro Woche in der Einrichtung präsent.
Nach knapp zweijähriger Planungsphase erfolgte im Januar 2010 in Trier der Spatenstich für ein weiteres Haus des Jugendrechts. Im August 2012 konnte dort -nach Abschluss der baulichen Maßnahmen - unter Beteiligung der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Stadtjugendamtes Trier und des Kreisjugendamtes Trier-Saarburg sowie der Arbeitsgemeinschaft Starthilfe und des Jugendwerks Don Bosco als freie Träger die Arbeit aufgenommen werden.
Im November 2014 konnte bereits das fünfte Haus des Jugendrechts in Koblenz den Betrieb aufnehmen. Neben Staatsanwaltschaft und Polizei sind die Ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Koblenz und der Verein Bewährungshilfe e.V. vor Ort vertreten. Außerdem unterhalten die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Koblenz eigene Räumlichkeiten dort vor Ort, um jungen Menschen Hilfe bei der Berufsorientierung und der Vermittlung in Ausbildungsstellen anzubieten. Ergänzend gibt es eine enge Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Koblenz und mit dem Opferhilfeverein "Weisser Ring e.V.".