Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Opferschutz in Rheinland-Pfalz
Opfer von Straftaten sind zahlreichen Belastungen und Ängsten ausgesetzt. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber viel unternommen, um die Rechtstellung dieser Menschen zu verbessern. Opferanwälte und Videovernehmung sind nur zwei Beispiele für die Stärkung der Position des Opfers in Strafverfahren.
Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist ein weiteres wesentliches Element, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. In manchen Fällen geraten Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not. In solchen Notlagen kann die Landesstiftung helfen.
Aufgabe der Stiftung ist es, vor allem Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden gesetzlichen Entschädigungssystem geschlossen werden. Denn das Opferentschädigungsgesetz sieht zum Beispiel keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen oder Straftaten im Ausland verübt worden sind. Dies kann für die Betroffenen zusätzliche Probleme bringen. Hier kann die Stiftung Abhilfe schaffen.
Zudem gehört zu den Aufgaben der Landesstiftung, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen. Die Stiftung tritt also nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psycho-sozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In enger Kooperation mit diesen bewährten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden.
Die Stiftung hilft Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Tat in Rheinland-Pfalz wohnen, oder wenn die Straftat in Rheinland-Pfalz begangen worden ist. Gegebenenfalls kann die Hilfe auch Hinterbliebenen eines Opfers gewährt werden. Die Tatzeit muss nach dem 14. Januar 2002 liegen.
Die Stiftung hilft in finanziellen Notlagen, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden oder einsetzbar ist, und Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können. Auch kann ein regelmäßiges und hohes Einkommen einer Zuwendung entgegenstehen. Zudem muss die finanzielle Situation der antragstellenden Person als Folge der Tat eingetreten sein.
Die Stiftung hilft durch eine einmalige finanzielle Zuwendung. Im Einzelfall soll die Zuwendung 5000 Euro nicht überschreiten. Ersatz für Schmerzensgeld oder für Verdienstausfall wird nicht geleistet. Sie sollten in Ihrem Antrag konkret mit einem (notfalls geschätzten) Geldbetrag angeben, für welches Begehren (z.B. Kauf einer Erstausstattung, Fahrtkosten zu Behandlungszwecken, Anschaffung des PTBS-Hundes etc.) Sie Hilfe der Stiftung benötigen, und warum dieses Begehren in Folge der Tat entstanden ist. Hierzu können Sie Ihrem Antrag eine fomlose Auflistung beifügen.
Für eine Zuwendung kommen auch gemeinnützige Organisation in Betracht, die in Rheinland-Pfalz individuelle persönliche Hilfe für Opfer leisten oder die Opferzeugen-Betreuungsprogramme durchführen. Opfern stehen Angehörige des Opfers und unmittelbare Tatzeugen gleich. Die Zuwendung für eine individuelle Maßnahme, die dem genannten Personenkreis zugute kommt, soll 3.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung besteht nicht. Der Antrag kann formlos per Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung gerichtet werden. Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben (z.B. Renovierung der Beratungsräumlichkeiten, besondere Corona-Schutzmaßnahmen, Durchführung eines Kurses für Opfer etc.), legen Sie ggf. Kostenvoranschläge bei und begründen Sie bitte kurz, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte vergessen Sie nicht, Kontaktdaten und auch die erforderlichen Bankdaten anzugeben.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Kuratorium der Stiftung hat zur deren Vertretung folgenden Vorstand bestellt:
- Dr. Stephan Gutzler, Vorsitzender des Vorstands
c/o Ministerium der Justiz,
Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz - Dr. Sabine Wabnitz, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
c/o Ministerium der Justiz,
Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz - Jan Hornberger, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
c/o Ministerium der Justiz,
Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
Vorsitzender des Kuratoriums ist Minister Herbert Mertin, Ministerium der Justiz, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz.
Bitte lesen Sie sich zunächst die Satzung und die Zuwendungsrichtlinien genau durch.
Füllen Sie dann das nachstehende Antragsformular vollständig aus
und senden dieses entweder mit Hilfe des Buttons am Dokumentenende, per Mail an stiftung.opferschutz(at)jm.rlp.de oder per Post eigenhändig unterschrieben sowie mit den gegebenenfalls beizufügenden Anlagen an
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Sollten weitere Angaben und/oder Angaben erforderlich werden, wird sich die Geschäftsstelle der Stiftung an Sie wenden. Von dort erhalten Sie später auch alle weiteren Informationen und Schreiben.
Bei ergänzenden Fragen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
c/o Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-4881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de
Internet: www.jm.rlp.de