Zwangsverheiratung
Zwangsverheiratung verstößt gegen das Recht, den Ehepartner frei zu wählen. Diese Eheschließungsfreiheit wird gewährleistet durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, durch Art. 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und durch Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Zwangsehen sind somit rechtwidrig und dürfen nicht toleriert werden. Erfolgt die Nötigung zum Eingehen der Ehe durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, so stellt die Zwangsverheiratung eine Nötigung (in der Regel einen besonders schweren Fall) und somit eine Straftat dar, die gem. § 237 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Die Landesregierung bekämpft Zwangsverheiratung durch Aufklärung und Vorbeugung und durch die Unterstützung der Opfer von (drohender) Zwangsverheiratung. Sie arbeitet dabei eng mit Unterstützungsseinsrichtungen für Mädchen und Frauen und mit ihren Partnern der Integrationsarbeit zusammen.
Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen zu den Maßnahmen der Landesregierung und ihrer Partner und zu Hilfen in Fällen drohender Zwangsverheiratung.
- Zwangsverheiratung ist ein Fall von Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
- Hilfs- und Beratungseinrichtungen in Ihrer Nähe finden Sie unter https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/frauen-in-besonderen-lebenslagen/zwangsverheiratung/
- Informationen über Auswirkungen im Aufenthaltsrecht gibt der nachfolgende "Leitfaden zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen für von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Ausländerinnen und Ausländer " (Stand 01.02.2012). Der Leitfaden entstand in der AG "FOKUS: Opferschutz" beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und wurde allen Ausländerbehörden sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
- Die vom Bundesministerium für Familie und Frauen herausgegebene Broschüre "Zwangsverheiratung bekämpfen - Betroffene wirksam schützen - eine Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe" wurde vom Landesjugendhilfeausschuss den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu der Thematik finden Sie:
- in dem Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz "Zwangsheirat und Unterdrückungsmorde verhindern - Gleichberechtigung durch Integration und Bildung fördern" (LT-Drucksache 15-1333) (http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1333-15.pdf).
- beim Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/
- bei Terre des Femmes (www.Frauenrechte.de/ ): www.Zwangsheirat.de/
- bei dem Mädchenhaus Mainz, FemMa e.V. (www.maedchenhaus-mainz.de)
- bei dem Mädchenhaus Bielefeld (www.Zwangsheirat-NRW.de)
- bei Solwodi (www.solwodi.de)
- bei Rahma (https://rahmazentrum.de/)
- auf den Seiten der online-Beratung für Opfer (drohender) Zwangsverheiratung: www.sibel-papatya.org
- und in der Broschüre "Mädchen in Konfliktsituationen".