Qualifikation zum Berufskraftfahrer (staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten)
Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung (35 Stunden in fünf Jahren) zu absolvieren.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Diesen Eintrag nimmt in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde vor.
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten
- staatlich anerkannte Ausbildungsstätten
Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
Der Landesbetrieb Mobilität ist in Rheinland-Pfalz zuständig für die Anerkennung und Aufsicht über Ausbildungsstätten, die eine beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden) und die Weiterbildung (35 Stunden) anbieten. Die Aufgabe wird zentral in der Außenstelle Trier wahrgenommen.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Downloadbereich (Merkblatt und Checkliste). Für das Anerkennen externer Schulungsräume (z. B. Inhouse-Schulung) sind zudem die Raumanforderungen und die Nutzungsvereinbarung als Download bereitgestellt.
Kosten
Für die Anerkennung als staatliche Ausbildungsstätte fallen Gebühren zwischen 51,10 € und 511,00 € an.
Links
Anerkennung und Prüfungsbestimmungen
IHK Koblenz
IHK Pfalz
IHK Rheinhessen
IHK Trier
Informationen des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP
MWVLW