Gute Laborpraxis
Nach OECD-Definition ist Gute Laborpraxis (GLP) ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant durchgeführt und überwacht werden, sowie mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfungen.
In deutschem Recht ist die GLP im Chemikaliengesetz geregelt.