Anlagenkataster
Zur Übersicht der Gesamtzahl der Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, und zur Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union, ist es notwendig, die geforderten Daten in einer Datenbank vorzuhalten.
Dies wurde durch das S-II Modul „Störfall“ des Länderinformationssystems Anlagen (LIS-A) umgesetzt. LIS-A ist eine Kooperation aus mehreren Bundesländern, die gemeinsam diese Anwendung pflegen und weiterentwickeln, um Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen zu verwalten.
Im S-II Modul „Störfall“ können die Daten von Anlagen und Betriebsbereichen, die der aktuellen Störfall-Verordnung unterliegen, erfasst werden.
Für die regelmäßige EU-Berichtserstattung sind in der Datenbank folgende Datensätze enthalten:
- Betriebe, die gemäß Art. 10 der Seveso-III-Richtlinie (§ 9 der Störfall-Verordnung) einen Sicherheitsbericht eingereicht haben,
- Betriebe, deren Sicherheitsbericht von den zuständigen Behörden geprüft wurden,
- Notfallpläne, interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehpläne,
- Dominoeffekte,
- Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 14 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 8a der Störfall-Verordnung,
- Verbote der Weiterführung,
- Inspektionen der Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten und den Grundpflichten.
Folgende Informationen werden zusätzlich erhoben:
- Aufschlüsselung der Betriebsbereiche nach Tätigkeiten gemäß der SPIRS Tätigkeiten - Liste bzw. gemäß dem NACE Code jeweils für Grund- und erweiterte Pflichten,
- Statistische Aufschlüsselung der Verteilung der Information über Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Medium der Verteilung
- Broschüre
- Flugblatt
- Internet
- SMS