Explosionsgefährliche Stoffe
Manche technischen Ziele lassen sich ohne die geballte und vielfältige nutzbare Energie der Sprengstoffe nicht erreichen. In Steinbrüchen lösen sie die Gesteinsmassen, in Bergwerken helfen sie bei der Gewinnung der Bodenschätze, im Apparatebau nutzt man sie für die Formgebung, in der Pyrotechnik werden sie für die Herstellung von Feuerwerkskörpern verwendet. Als Treibsatz für Airbags in Kraftfahrzeugen helfen sie Leben retten, indem sie in Sekundenbruchteilen ein schützendes Luftkissen erzeugen.
Aber auch in der Freizeit kommt mancher mit Sprengstoffen in Kontakt: So verbrauchen Sportschützen Schwarz- und Nitropulver. Für das alljährliche Silvesterfeuerwerk kann jeder Bürger ab 18 Jahren Feuerwerkskörper erwerben und abbrennen.
Das Sprengstoffgesetz, die darauf gestützten Verordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften regeln Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verkauf und Import von explosionsgefährlichen Stoffen.
In diesem Zusammenhang erkennt das Referat 23 verschiedene Fachkundelehrgänge für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen an und beantwortet Anfragen der Ministerien und der Gewerbeaufsicht. Außerdem übernimmt das Referat die Vorbereitung und Auswertung von Projekten im Rahmen der Programmarbeit und nimmt Stellung zu Entwürfen bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen sowie zu allgemeinen und technischen Richtlinien. Zu wichtigen Themen erstellen die Beschäftigten Informationsblätter und -broschüren. Daneben bietet das Referat Fachvorträge und Weiterbildungsveranstaltungen für rheinland-pfälzische Behörden an.