REACH / CLP
Die REACH-Verordnung
Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine Verordnung der EG zur Reform des europäischen Chemikalienrechts.
REACH verlangt von Herstellern oder Importeuren von Stoffen und Zubereitungen, dass je nach hergestellter/importierter Jahresmenge verschiedene physikalisch-technische, toxikologische und umwelt-toxikologische Daten bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) vorzulegen sind. Ohne Registrierung dürfen Chemikalien künftig nicht mehr hergestellt, vermarktet oder importiert werden.
Der bisherige Anhang 1 der Chemikalienverbotsverordnung wird durch den Anhang XVII der Reach-Verordnung abgelöst, in dem das Inverkehrbringen, die Herstellung und die Verwendung von zur Zeit 63 Stoffen und Stoffgruppen geregelt wird.
Die CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) ist ein weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Durch einheitliche Einstufungskriterien, einheitliche Piktogramme und einheitliche Sicherheitsdatenblätter sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, beim Transport und bei der Verwendung von Chemikalien minimiert werden.