Erschütterungen
Schwingungen in Gebäuden können für die Bewohner erheblich belästigend sein und Gebäude schädigen.Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Schutz vor Erschütterungen ausdrücklich erwähnt. Die Messung und Beurteilung erfolgt üblicherweise nach der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“. Diese gibt im Teil 2 „Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ und im Teil 3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ Anhaltswerte an, welche als Beurteilungsmaßstäbe herangezogen werden.
Das Landesamt führt diese Messungen im Auftrag anderer Behörden durch. Begleitende Messungen finden insbesondere bei Sprengungen in Steinbruchbetrieben und weiteren starke Schwingungen erzeugenden Industrieanlagen wie z. B. Papiermaschinen und Schmiedebetriebe statt.
Außerdem findet eine Beratung von Verwaltungen, Gerichtsbarkeit, Öffentlichkeit und anderen Stellen auf den genannten Gebieten statt.