Emissionshandel, Luftreinhaltung
Der Handel mit Emissionsrechten ist seit dem Jahr 2005 ein zentrales Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik. Er umfasst im Wesentlichen große Anlagen zur Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie und basiert auf der Idee des "Cap and Trade": Hierbei werden jeder teilnehmenden Anlage eine Obergrenze (Cap) für das Recht zum Ausstoß von Treibhausgasen vorgegeben und die entsprechende Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Möchte ein Anlagenbetreiber über sein vorgegebenes Cap hinaus emittieren, muss er von anderen Teilnehmern zusätzliche Emissionsrechte erwerben (Trade), die diese dank eigener erfolgreich durchgeführter Maßnahmen zur Emissionsminderung oder durch die Beteiligung an internationalen Projekten zur Verringerung von Treibhausgasen nicht benötigen.
In Deutschland werden viele europäische Vorgaben zu den rechtlichen Belangen des Emissionshandels durch nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt. In erster Linie sind hierbei das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und die Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zu nennen. Dagegen sind beispielsweise die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen seit 2012 direkt durch die EU Monitoring-Verordnung (MVO) geregelt.
Beim Emissionshandel nimmt Referat 21 Koordinierungsaufgaben für unser Bundesland wahr, z. B. die Geschäftsführung der rheinland-pfälzischen Arbeitsgruppe Emissionshandel sowie die Pflege der Datenbank aller emissionshandelspflichtigen Anlagen in Rheinland-Pfalz. Weiterhin betreut das Referat zentral für alle Landesbehörden die sog. „Virtuelle Poststelle“ (VPS), die für die sichere Kommunikation zwischen Land und Bund genutzt wird, beispielsweise in Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren nach dem TEHG. Länderübergreifend arbeitet Referat 21 zudem in der AISV-Expertengruppe „Fachlicher Informationsaustausch Monitoring Leitlinien“ mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA) und mit den zuständigen Behörden der übrigen Bundesländer zusammen.
Ziel der Luftreinhaltung ist das Erreichen einer Luftqualität, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Die Luftqualität wird maßgeblich beeinflusst durch Schadstoffemissionen aus Industrie, Haushalten und Verkehr.
Grundlegende Voraussetzung für die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist die Kenntnis der Schadstoffemissionen in die Luft. Die Erfassung der Schadstoffemissionen in einer Datenbank, dem „Emissionskataster“ ist der Ausgangspunkt zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben und sonstiger umweltpolitischer Erfordernisse, beispielsweise:
- Ermittlung der Verursacher von Luftverunreinigungen,
- Ableitung von Maßnahmenplänen nach §47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Erfolgskontrolle bei umgesetzten Maßnahmen.
Im Emissionskataster für Industriebetriebe sind die Daten und Emissionen der Betriebe mit genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) erfasst. Diese sind verpflichtet, für das jeweilige Bezugsjahr eine Emissionserklärung abzugeben (11. BImSchV).
Seit einigen Jahren besteht eine zusätzliche Verpflichtung zur Abgabe eines standortumfassenden Emissionsberichts für bestimmte Anlagentypen, wenn diese schadstoffspezifische Emissionsschwellenwerte überschreiten. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters, die durch die PRTR-Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.
Zusätzlich besteht die Verpflichtung zur Abgabe von speziellen Emissionsberichten für Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie für die Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen.
Das Referat 21 "Emissionshandel, Luftreinhaltung , Koordinationsaufgaben Gewerbeaufsicht" koordiniert zentral für das Land Rheinland-Pfalz das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online.
Dies betrifft:
- die Abgabe von Emissionserklärungen (11.BImSchV),
- die Abgabe der Emissionsberichte für das Europäische Schadstoffemissionsregister (PRTR),
- die Abgabe von Emissionsberichten gemäß der Großfeuerungsanlagenverordnung (13.BImSchV).
Dafür stellt das zuständige Fachreferat des Landesamtes die für die Berichtsabgabe erforderlichen Stammdaten sowie die Daten des vorhergehenden Emissionsberichts in BUBE-online ein. Zusätzlich pflegt das Referat die Referenzlisten und die Nutzerverwaltung für Rheinland-Pfalz.
Das Landesamt unterstützt die Gewerbeaufsicht in vielen Bereichen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Koordination der landesweiten Programmarbeit sowie die Pflege und ständige Aktualisierung der Vorschriftensammlung, des Revisionshandbuches und des Musterbuches der Gewerbeaufsicht. Hinzu kommt die fachliche Betreuung der Anwendersoftware AIS-I der Gewerbeaufsicht für den Bereich Immissionsschutz sowie der hierfür als Nachfolgeanwendung vorgesehenen Software LIS-A.