Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen
An den Grenzen von Rheinland-Pfalz befinden sich die Kernkraftwerke Biblis (Hessen; kein Leistungsbetrieb mehr) und Philippsburg (Baden-Württemberg) sowie in etwa 20 km Entfernung zur Landesgrenze das französische Kernkraftwerk Cattenom.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Zwischenfälle im Betrieb von kerntechnischen Anlagen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden muss.
In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier für den Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen zuständig.
Dort wird bei Störfällen ein Katastrophenschutzstab gebildet, der die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreift.
Eine große Bedeutung für die Entscheidungen des Stabes kommt der Fachberatung Strahlenschutz zu, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wahrgenommen wird.
Das Landesamt leitet in einem solchen Fall die Messzentrale, die eigene und speziell ausgebildete Messeinheiten der Feuerwehr einsetzt, sowie Probennahmen und radiologische Analysen veranlasst. Die eingehenden Mess- und Analysenwerte werden nach Plausibilisierung der Fachberatung als wichtige Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 werden regelmäßig Mess- und Funkübungen von Gefahrstoffzügen der Feuerwehr, die bei kerntechnischen Anlagen zum Einsatz kommen, zusammen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz durchgeführt.