Entsorgungsfachbetriebe
Abfallwirtschaftlich tätige Betriebe können durch Erwerb des Zertifikates "Entsorgungsfachbetrieb" dokumentieren, dass sie bei der Entsorgung von Abfällen einen durch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorgegebenen Mindeststandard einhalten.
Zertifizierbare Tätigkeiten sind das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen sowie das Handeln und Makeln mit Abfällen.
Mit der Zertifizierung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten sind Erleichterungen im Nachweisverfahren verbunden und ggf. kann auf eine Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen (§ 54 KrWG) verzichtet werden.
Die Zertifizierung umfasst u. a. eine mindestens jährliche Überwachung der Betriebsorganisation, der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, der technischen Ausstattung, der Dokumentation und des Versicherungsschutzes sowie der Zuverlässigkeit und Fachkunde des leitenden Personals durch unabhängige Sachverständige einer Zertifizierungsorganisation.
Zur Erlangung des Zertifikats muss der Betrieb einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abschließen oder Mitglied einer Entsorgergemeinschaft werden. Im Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat sind u. a. für jede Betriebsstätte die zertifizierten Tätigkeiten und Abfallarten aufzuführen sowie die Gültigkeit (maximal 18 Monate) anzugeben. Aufbau und Inhalt des Zertifikats müssen dem Zertifikats-Vordruck in Anlage 3 der EfbV entsprechen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Behörde für die Umsetzung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Das Landesamt ist unter anderem zuständig für die Überprüfung der Zertifizierungsorganisationen, die Durchführung des Benehmensverfahrens, die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften. Wir prüfen insbesondere, ob die rechtlichen Vorgaben im Zertifizierungsverfahren eingehalten werden. Seit 1. Juni 2018 muss ein neu erstelltes Zertifikat elektronisch über das Zertifizierer-Portal erfasst und zusammen mit dem Überwachungsbericht an die zuständige Behörde übersandt werden. Die Entsorgungsfachbetriebezertifikate werden dann in das öffentlich zugängige Fachbetrieberegister eingestellt. Bitte beachten Sie, dass etwa bis Juni 2019 das Register noch nicht vollständig ist, da i. d. R. nur die Entsorgungsfachbetriebezertifikate enthalten sind, die nach dem 1. Juni 2018 elektronisch erfasst wurden. Das Fachbetrieberegister enthält zusätzlich alle Anerkennungen nach der Altfahrzeugverordnung.