Betriebe und Zertifizierungsorganisationen
Nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung können Entsorgungsbetriebe entweder durch Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) oder durch Entsorgergemeinschaften (EG) zertifiziert werden. Technische Überwachungsorganisationen schließen mit dem Entsorgungsbetrieb einen Überwachungsvertrag ab, die zuständige Behörde muss diesem Vertrag zustimmen. Bei einer Entsorgergemeinschaft muss der Entsorgungsbetrieb zunächst Mitglied werden, anschließend ist die Zertifizierung zeitnah durchzuführen.
Die Adressen der anerkannten Entsorgergemeinschaften und technischen Überwachungsorganisationen mit Sitz in Rheinland-Pfalz sind der Liste Zertifizierungsorganisationen zu entnehmen.