Abfallbilanz
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – in Rheinland-Pfalz sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte – haben gemäß den Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes bis zum 31.3. eines Jahres ihre jeweiligen Abfallwirtschaftsdaten des Vorjahres dem Landesamt für Umwelt (LfU) zu übersenden.
Auf Basis dieser Daten wird jährlich die Siedlungsabfallbilanz des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Auf der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sind die Abfallbilanzen der letzten Jahre eingestellt