Entsorgungsanlagen
Die Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz betreiben eine ganze Reihe von Entsorgungsanlagen, um die anfallenden Siedlungsabfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen.
Unter Entsorgung versteht man dabei einerseits die Beseitigung von Abfällen, die nicht mehr verwertet werden können, über Deponien für Hausmüll und Bauschutt, andererseits die Verwertung von geeigneten Abfällen in biologischen Abfallbehandlungsanlagen, Müllheizkraftwerken, Bauabfallaufbereitungsanlagen und auch Sortieranlagen. Zu biologischen Abfallbehandlungsanlagen zählen Bioabfallkompostierungsanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, Grünabfallkompostierungsanlagen und im weiteren Sinne auch die Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen.
Seit Juni 2005 dürfen Abfälle nur noch vorbehandelt auf Deponien abgelagert werden. Dazu müssen die Abfälle in Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen oder Müllheizkraftwerken so behandelt werden, dass sie bestimmte Schadstoffgrenzwerte einhalten. Dies soll verhindern, dass aus Deponien jahrzehntelang größere Mengen an Emissionen (Deponiegas, Sickerwasser) austreten, und dafür sorgen, dass daraus später keine unkontrollierbaren Altlasten werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit
- drei Müllheizkraftwerke (Mainz, Ludwigshafen, Pirmasens) zur Erzeugung von Fernwärme, Strom und ggf. Dampf,
- fünf Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen,
- 16 Restmülldeponien (14 davon werden derzeit verfüllt),
- zehn Bioabfallkompostierungsanlagen,
- vier kommunale Bioabfallvergärungsanlagen
sowie einige Grünabfallkompostierungsanlagen, Bauabfallaufbereitungsanlagen, Bauschuttdeponien und Sortieranlagen.
Im Umweltatlas des Landes Rheinland-Pfalz sind die Standorte der Anlagen in einem Kartenwerk dargestellt. Diese können Sie durch Anklicken direkt abrufen.
Weitere Informationen zu den Anlagen sowie die Öffnungszeiten erfahren Sie beim zuständigen Entsorgungsbetrieb der Stadt oder des Landkreises.