Sortierrichtlinie
Die „Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach dem Stand der Technik 2022“ gilt für die Analyse von häuslichen Restabfällen und dient der Vereinheitlichung der Sortieranalysen der häuslichen Restabfälle in Rheinland-Pfalz. Die Richtlinie basiert in großen Teilen auf dem Text und Inhalt der „Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, Sächsische Sortierrichtlinie 2014“, berücksichtigt jedoch die besondere rheinland-pfälzische Zielsetzung sowie den aktuellen Stand der Technik.
Sortieranalysen sind die Basis für Abfallwirtschaftskonzepte auf kommunaler Ebene sowie für die Fortschreibung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/kreislaufwirtschaft/abfallwirtschaftsplanung/ , in welchem die Landesregierung 2022 erstmalig Zielwerte definiert hat, die sich nicht auf Sammelmengen beziehen, sondern auf maximal tolerierbare Wertstoffgehalte im häuslichen Restabfall. Mit der „Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach dem Stand der Technik 2022“ werden maßvolle und zielorientierte Vorgaben für flächendeckend einheitliche Sortieranalysen gegeben, so dass eine belastbare Aussage über den Erfolg der Getrenntsammlung möglich wird.