Städte, Landkreise
Die Stadt- und Kreisverwaltungen sind nach Abfallrecht für die Umsetzung der Abfallentsorgung zuständig. Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks oder auch des beauftragten Entsorgungsunternehmens holen die Abfälle zu festgelegten Zeiten (siehe Abfallkalender der zuständigen Gemeinde) beim Bürger ab und bringen sie zu den Entsorgungsanlagen der Stadt oder des Kreises.
Sie betreiben auch Wertstoffhöfe, bei denen verschiedene Abfallarten angeliefert werden können.
Fragen zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung, den Gebühren oder z. B. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe beantworten Ihnen die Mitarbeiter des für Sie zuständigen Entsorgungsbetriebes.