Entsorgungstechniken/-anlagen
Rheinland-Pfalz verfügt neben zahlreichen Zwischenlagern über ein Netz von Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle. Dieses umfasst z. B. chemisch-physikalische Behandlung, biologische Bodenbehandlung, Demontage von E-Schrott und Kühlgeräten. Daneben bestehen Spezialanlagen für bestimmte Abfallarten wie z. B. Bleiakkumulatoren, Transformatoren, Lösemittel oder Fotochemikalien. Ein Anlagenverzeichnis findet sich auf der Homepage der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).
Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle benötigen i. d. R. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese wird in Rheinland-Pfalz von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD Nord, SGD Süd) erteilt. Im Genehmigungsverfahren geben wir unsere Stellungnahme ab, wobei der Stand der Technik anhand der geltenden rechtlichen Vorgaben konkretisiert wird.
Für Problemabfälle aus Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben bieten die Kreis- und Stadtverwaltungen des Landes Annahmemöglichkeiten über stationäre oder mobile Sammeleinrichtungen