Arbeitskreis Straßenbauabfälle
Die Entsorgung von Straßenbauabfällen ist zwar vom Grundsatz her geregelt, in der Praxis tauchen jedoch immer wieder ungeklärte Fragestellungen auf wie z. B. zum Umgang mit Asbest im Straßenbau, zu den Anforderungen an das Kaltrecyclingverfahren oder zur Entsorgung von Bankettschälgut. Die Ansiedlung der zuständigen Straßenbau- und Umweltbehörden in Rheinland-Pfalz in unterschiedlichen Ressorts (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung; bis Mai 2011: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) kann nicht immer zu einheitlichen Regelungen führen.
Aus diesem Anlass wurde bereits im September 2002 der Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz eingerichtet, dessen Obmannschaft das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (bis Oktober 2015: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht) übernommen hat.
Aufgabe des Arbeitskreises Straßenbauabfälle ist es, Fragen und Probleme des Straßenbaus bzgl. der Entsorgung von Abfällen aufzugreifen und dafür umweltverträgliche sowie wirtschaftlich akzeptable Lösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen in kurzen, praxisgerechten Handlungshilfen und ggf. Grundlagenpapieren für die Straßenbau- und Umweltverwaltungen veröffentlicht werden.
Der Arbeitskreis Straßenbauabfälle setzt sich zur Zeit aus Vertretern folgender an Genehmigungsverfahren und Ausführung beteiligter Straßenbau- und Umweltbehörden bzw. Prüfstellen zusammen:
- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
- Baustoffprüfstelle Bingen
- Bodenprüfstellen Kaiserslautern und Koblenz
- Zentralreferat der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt/Weinstraße
- Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
- Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz (SAM), der Zentralen Stelle für die Organisation und Kontrolle der Sonderabfallentsorgung
- Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Chemisch-Technisches Laboratorium Heinrich Hart GmbH, Neuwied
- Referate Bodenschutz, Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz und betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft des Landesamtes für Umwelt
Die Obmannschaft des Arbeitskreises hat das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz, übernommen. Ansprechpartner ist Herr Dr. Nonte, E-Mail: Wilhelm.Nonte(at)lfu.rlp.de.
Kommunaler Straßenbau
Zu diesem Themenkomplex ist im April 2008 das Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz erschienen. Darin werden zu allen Themenbereichen der Entsorgungsplanung bei Tief- und Straßenbaumaßnahmen von der historischen Erkundung über die orientierende Untersuchung, das Entsorgungskonzept und die Ausschreibung bis zur Durchführung und Dokumentation Hilfestellungen für die kommunalen Straßenbau- und Umweltverwaltungen gegeben.
Der umfangreiche Anlagenteil enthält neben einer Checkliste zur Erfassung und Bewertung von Verunreinigungen bei geplantem Rück-, Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und weiteren tabellarischen Arbeitshilfen auch Kurzdarstellungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie eine Übersicht der Zuordnungswerte. Zur Vereinfachung der täglichen Arbeit ist die Internetversion des Handbuchs mit direkten Links auf die Regelwerke versehen, auf die im Text Bezug genommen wird.
In der Praxis muss sich das Handbuch weiter bewähren. Auch hier ist wie bei den übrigen Veröffentlichungen vorgesehen, bei entsprechenden Anregungen der Adressaten und bei Gesetzesänderungen eine Neuauflage zu erstellen.
Pechhaltiger Straßenaufbruch
Da pechhaltiger Straßenaufbruch seit Beginn des Jahres 2002 unter die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, jetzt gefährliche Abfälle, fällt und dadurch die „Hinweise für die Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch“ des damaligen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (LSV) vom Juli 2000 überholt waren, wurde dieses Thema als Erstes aufgegriffen. 2003 hat der Arbeitskreis die erste Publikation herausgegeben: den Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen für den Zuständigkeitsbereich des LBM (ehemals LSV).
Aufbauend auf den Technischen Regeln der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 20) und den „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) erläutert der Leitfaden, wie die Untersuchung und Entsorgung der Straßenbaumaterialien bei Aufbruch bzw. Erneuerung eines Straßenabschnitts in der Praxis durchzuführen sind. Er gibt Hinweise zu den Analyseverfahren, die zur Einstufung in pechhaltig und pechfrei herangezogen werden können.
Im Leitfaden sind weiterhin die Formalitäten, z. B. Transportgenehmigung, Freistellung von der Andienungspflicht an die SAM und der Genehmigungsbedarf dargestellt. Unterschieden wird dabei nach der Wiederverwendung in der gleichen Baumaßnahme mit kurzzeitigem Zwischenlager und mobiler Aufbereitungsanlage vor Ort und der Wiederverwendung in anderen Baumaßnahmen mit stationärem Zwischenlager und Aufbereitungsanlage. Ist eine Verwertung nicht möglich, wird eine Entsorgung auf dafür zugelassenen Deponien erforderlich. Der Leitfaden gibt außerdem detaillierte Hinweise zur Dokumentation.
Aufgrund neuer Regelungen wurde der Leitfaden überarbeitet und ist im November 2006 in der 2. Auflage erschienen. Die nochmals aktualisierte Fassung (August 2008) befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Zur Verwendung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Verkehrsflächen außerhalb des Geschäftsbereichs des LBM (ehemals LSV) hatte das damalige Ministerium für Umwelt und Forsten im Februar 2006 ein Merkblatt, aufgestellt vom Arbeitskreis Straßenbauabfälle, mit einleitendem Informationsschreiben herausgegeben.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) hat im November 2007 die Studie Ökoeeffizienz-Analyse zu Entsorgungsoptionen von pech-/teerhaltigem Straßenaufbruch veröffentlicht, in der mehrere alternative Entsorgungsmöglichkeiten belasteten Straßenaufbruchmaterials im Rahmen einer Straßensanierung untersucht wurden. Das in-situ-Kaltrecyclingverfahren (KRC) schnitt dabei, eine sorgfältige Durchführung vorausgesetzt, sowohl hinsichtlich der Umweltbelastung als auch der Kosten am besten ab. In dieser Basisstudie wurden lediglich Varianten betrachtet, die den Ausbau des belasteten Materials voraussetzen. Eine zusätzliche Option bestand im Überbauen dieser Schichten. Dazu wurde vom LUWG eine Zusatzauswertung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse unter dem Titel Überbauen einer teerhaltigen Straße veröffentlicht wurden. Darin wurden die Varianten Überbauen mit Asphalt und Überbauen mit Beton betrachtet und der bisher ökoeffizientesten Variante KRC sowie der Deponierung gegenübergestellt. Der Überbau mit Asphalt ist deutlich ökoeffizienter als die anderen betrachteten Varianten. Wird die spätere Entsorgung des überbauten Materials auf einer Deponie mit berücksichtigt, verschlechtert sich die Ökoeffzienz der beiden Überbauoptionen merklich.
Boden und Straßenbaustoffe
In einem weiteren Projekt setzten sich die Mitglieder des Arbeitskreises intensiv mit bodenschutz- und abfallrechtlichen Aspekten beim Umgang mit Boden und Straßenbaustoffen auseinander. Als Ergebnis konnte der Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung erstellt werden. Aufgrund neuer Regelungen wurde der Leitfaden überarbeitet und liegt mittlerweile als 2. Auflage (Mai 2007) vor.
Grundlage des aktualisierten Leitfadens sind neben dem Abfall- und Bodenschutzrecht die bereits o. g. "Technischen Regeln der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 20)", Ausgabe 2003, und die Fortschreibung des Teils II.1.2 Technische Regeln Boden dieser Mitteilungen der LAGA, Ausgabe November 2004. Hinweis: Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 14.04.2005 (7 C 26.03) war die unmittelbare Anwendung der Technischen Regeln aus dem Jahr 1997 zu hinterfragen. Das BVerwG hatte festgestellt, dass die Technischen Regeln aus dem Jahr 1997 das Bodenschutzrecht nicht berücksichtigen.
Nach einem Überblick über Regelwerke und Zuständigkeiten gibt der Leitfaden Tipps zur Ermittlung von Schadstoffen im auszubauenden Material, damit bereits bei der Planung mögliche Boden- bzw. Straßenbaustoffbelastungen berücksichtigt werden können. In vier Schritten werden dann Art und Umfang der Untersuchung des Straßenbaukörpers detailliert beschrieben. Dies soll die abfallrechtlich richtige Einstufung der später zur Entsorgung anstehenden Abfälle sicherstellen.
Weiterhin wird auf die Verwertungsmöglichkeiten von Böden am Herkunftsort und von Böden bzw. Straßenbaustoffen in technischen Bauwerken eingegangen. Auch zur Zwischenlagerung und Beseitigung dieser Materialien enthält der Leitfaden einige Hinweise. Informationen zu den Nachweispflichten bei der Entsorgung der Materialien und zur Überwachung durch den Auftraggeber runden den Leitfaden ab.
Der Arbeitskreis Straßenbauabfälle hat den Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbrauch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie den Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung bereits in der 2. Auflage herausgegeben.
Die Leitfäden werden auch weiterhin fortgeschrieben, sofern sich im Rahmen der Anwendung Optimierungen ergeben oder Anpassungen aufgrund rechtlicher Änderungen erforderlich sind.
Im April 2008 ist außerdem das Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz erschienen, das an alle kommunalen Gebietskörperschaften des Landes Rheinland-Pfalz verteilt wurde. Auch hier ist eine Fortschreibung vorgesehen, wenn sich bei der praktischen Anwendung Optimierungsmöglichkeiten ergeben bzw. Gesetzesänderungen anstehen.
Weitere Projekte sind in Arbeit (siehe Ausblick).
Herauszustreichen ist die gute und enge Zusammenarbeit von Umwelt- und Straßenbaubehörden, da so bei der Erstellung der Handlungshilfen in der Praxis möglicherweise auftretende Fragen und Schwierigkeiten im Vorfeld erkannt und mitberücksichtigt werden können.
Der Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen wird derzeit überarbeitet.
Sitzungen des Arbeitskreises Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz finden derzeit nur nach Bedarf statt, um aktuelle Fragestellungen zu diskutieren. So wurde z. B. kurzfristig Anfang 2011 eine Sitzung einberaumt, um den Entwurf der sog. Mantelverordnung (Änderung der Grundwasserverordnung, Ersatzbaustoffverordnung und Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) ressortübergreifend zu beraten. Entsprechende Änderungsvorschläge und Anregungen konnten in die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingebracht werden.
Alle Veröffentlichungen des Arbeitskreises Straßenbauabfälle können unter „Publikationen“ direkt über Links aus dem Internet geladen werden.
Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz, Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz, April 2008, 1. Auflage
Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung, herausgegeben für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Moblilität (LBM), Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz, Mai 2007, 2. Auflage
Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, herausgegeben für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr (LSV, jetzt LBM), Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz, November 2006, 2. Auflage, aktualisiert im August 2008
Informationsschreiben zur Entsorgung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch des damaligen Ministeriums für Umwelt und Forsten und Hinweis auf das Merkblatt zur Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Verkehrsflächen außerhalb des Geschäftsbereichs des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV, jetzt LBM), beide Februar 2006