Arbeitskreis Straßenbauabfälle

Die Entsorgung von Straßenbauabfällen ist zwar vom Grundsatz her geregelt, in der Praxis tauchen jedoch immer wieder ungeklärte Fragestellungen auf wie z. B. zum Umgang mit Asbest im Straßenbau, zu den Anforderungen an das Kaltrecyclingverfahren oder zur Entsorgung von Bankettschälgut. Die Ansiedlung der zuständigen Straßenbau- und Umweltbehörden in Rheinland-Pfalz in unterschiedlichen Ressorts (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung; bis Mai 2011: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) kann nicht immer zu einheitlichen Regelungen führen.

Aus diesem Anlass wurde bereits im September 2002 der Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz eingerichtet, dessen Obmannschaft das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (bis Oktober 2015: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht) übernommen hat.