Kontrollanalytik von Baustoffrecyclingmaterial in Rheinland-Pfalz 2012
Vergleich technische Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall mit neuer Mantelverordnung (Entwurf)
Bau- und Abbruchabfälle stellen einen bedeutenden Stoffstrom in Rheinland-Pfalz dar. Laut Siedlungsabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2011 erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger rund eine Million Tonnen im Jahr.
Hinzu kommt eine erhebliche, nicht erfasste Menge, die außerhalb der kommunalen Entsorgung bei privaten Verwertungsfirmen angeliefert wird. Ziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist die möglichst hochwertige Wiederverwendung dieser Abfälle im Hoch- und Tiefbau. Vor der Wiederverwendung werden die Materialien einer Schad- und Wertstoffausschleusung zugeführt und mechanisch durch Brechen und Sieben aufgearbeitet. Hierdurch werden natürliche Ressourcen geschont und die Menge an zu deponierenden Abfällen minimiert. Die Recyclingbaustoffe (RC-Materialien) müssen hinsichtlich bautechnischer Eignung die gleichen Anforderungen einhalten wie Primärbaustoffe.
Der Einsatz der RC-Materialien bezüglich ihrer umwelttechnischen Eignung orientiert sich in Rheinland-Pfalz an den technischen Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Die Arbeitsgemeinschaft veröffentlichte in der Mitteilung Nr. 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" (LAGA M20) entsprechende Einbauwerte und legte für diese Einbauklassen von Z 0 (uneingeschränkter Einbau) bis Z 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) für die Verwertung außerhalb von Deponien fest. Die Einbauklasse Z 1.1 (eingeschränkter offener Einbau) hat in der Praxis die größte Bedeutung, da aufgrund geringfügiger Verunreinigungen keine technischen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Nähere Informationen über den Einsatz von RC-Materialien finden Sie im Bereich Stoffstrommanagement.
Zukünftig soll der Einsatz von RC-Materialien durch eine „Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzstoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material“ (sog. Mantelverordnung, Entwurf Stand: 31.10.2012) bundeseinheitlich geregelt werden. Hierdurch würden unter anderem für den Einsatz in technischen Bauwerken die LAGA-Einbauklassen durch mehr als 20 Einbauweisen und Schadstoffklassen RC 1 – RC 3 ersetzt werden.
Das Landesamt hat 2012 die Qualität güteüberwachter Recyclingbaustoffe von fünf rheinland-pfälzischen Betrieben nach den Vorgaben der LAGA M20 sowie des Entwurfs der Mantelverordnung untersucht und die Ergebnisse miteinander verglichen. Beprobt wurden jeweils zwei Haufwerke (ca. 500 m³) eines Erzeugers. Aus den analytischen Ergebnissen wurde die Zuordnung zu einer Einbauklasse nach LAGA bzw. einer RC-Klasse nach Mantelverordnung vorgenommen. Bei dem Vergleich LAGA – Mantelverordnung ergab sich eine gute Korrelation der jeweiligen Einbauklassen; die vollständige Ergebnisübersicht finden Sie im Bericht "Kontrollanalytik von Baustoffrecyclingmaterial".