Gefährdungsabschätzung
Die Gefährdungsabschätzung besteht aus einer gestuften Gefahrerforschung mit jeweils anschließender Bewertung. Dabei wird im Einzelfall für jede Fläche entschieden:
- als nicht altlastverdächtig einzustufen
- weiter zu untersuchen
- als Altlast einzustufen
- weiter zu "beobachten"
Die Gefahrerforschung der altlastverdächtigen Fläche erfolgt in der Regel in zwei Stufen, der orientierenden Untersuchung und der Detailuntersuchung.
Orientierende Untersuchung
Ziel der orientierenden Untersuchung ist es, einen Altlastverdacht hinreichend zu bestätigen oder auszuschließen.
Für die Untersuchung werden geeignete Kriterien zur Festlegung der Beprobungsmedien, Untersuchungsparameter und eines Beprobungsplans mit dem dazugehörigen Analysenkonzept entwickelt.
Die orientierende Untersuchung soll das potenzielle Schadstoffspektrum in seinen möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Medien feststellen. Das Ergebnis führt zu einer ersten fachlichen Beurteilung. Diese bildet die Entscheidungsgrundlage für die erste Bewertung.
Detailuntersuchung
Grundlage für die Planung und Durchführung weiterer Untersuchungen sind die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung. Die Detailuntersuchung führt zu einer abschließenden fachlichen Beurteilung und zur Bewertung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen.