Sanierung
Bei der Sanierung handelt es sich um Maßnahmen
- zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (z. B. Oberflächenabdeckung, Oberflächenabdichtung etc.)
- zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens
- zur Sicherung (z. B. Umzäunung, Betretungs-, Nutzungsverbot etc.)
Vor der Sanierung sind Sanierungsuntersuchungen und die Sanierungsplanung erforderlich.
Sanierungsuntersuchungen dienen der Bestimmung der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen.
Dabei sind vom beauftragten Gutachter/Sachverständigen insbesondere die technischen Sanierungsmöglichkeiten, die Möglichkeiten einer Schadstoffverlagerung, die bisherige oder künftige Nutzung sowie die, für die Durchführung der Sanierung entscheidungsrelevanten rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Die im Rahmen der Sanierungsuntersuchung vom Gutachter/Sachverständigen gewählte Sanierungsvariante dient den Behörden als Grundlage für die Entscheidung über das Sanierungskonzept.
Ein Sanierungsplan soll folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:
- Darstellung der Ausgangslage
- Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich Überwachung
- Darstellung des Zeitplans und der Kosten