Vorsorgender Bodenschutz
Das kostbare Schutzgut Boden gehört aufgrund seiner vielfältigen natürlichen und nutzungsbezogenen Funktionen zu den natürlichen und unverzichtbaren Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Jedoch kann der Boden, der in langen geologischen Zeiträumen entstanden ist, in nur wenigen Augenblicken durch Schadstoffeinträge, Versiegelung, Verdichtung, Bodenabbau und Erosion verunreinigt, zerstört und abgetragen werden. Als grundlegendes Ziel des Bodenschutzes ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) daher festgelegt, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu schützen, indem der Boden in seiner Leistungsfähigkeit und als Fläche für Nutzungen aller Art nachhaltig zu erhalten oder wiederherzustellen ist.
Nur unter dieser Voraussetzung kann insbesondere sauberes Grundwasser gewährleistet werden und die Landwirtschaft dauerhaft gesunde Nahrungsmittel erzeugen.
Die Schutzwürdigkeit eines Bodens wird durch die von ihm erfüllten Funktionen beschrieben. Im § 2 Abs. 2 BBodSchG sind die Funktionen verankert.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG (1998)), das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG (2005)) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV (1999)) sind bezüglich Bodenschutz die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
Im Auftrag des damaligen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) und unter fachlicher Projektleitung durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG, seit Oktober 2015: Landesamt für Umwelt) wurden in Rheinland-Pfalz umfangreiche Erhebungen zum stofflichen Bodenzustand durch das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) durchgeführt. Aus diesen stofflichen Daten wurden quasi-natürliche Wertebereiche (Hintergrundwerte) der Bodeninhaltstoffe abgeleitet. Die Bewertung der Gehalte an Schadstoffen in Böden erfolgt auf der Grundlage von Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung. Nähere Ausführungen siehe Ausgewählte Themen.
Mitte 2008 wurde der erste Bericht „Hintergrundwerte der Böden von Rheinland-Pfalz“ als Loseblattsammlung veröffentlicht. Im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierung erschien im Juni 2013 als Fortschreibung der 2. Bericht als Broschüre. Die beiden Berichte geben die systematische Auswertung der landesweit verfügbaren Datenbestände wieder, beschreiben den regionalen stofflichen Bodenzustand und liefern erwartete bzw. prognostizierte Wertebereiche von Bodenkennwerten für stoffliche Bodenschutzfragestellungen und -bewertungen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Ausgewählte Themen.
Im Jahr 2008 beauftragte das damalige MUFV – unter der Betreuung des LUWG – das LGB Bodendauerbeobachtungsflächen auf 16 forstwirtschaftlichen Umweltkontrollflächen, die in ein bereits bestehendes Messnetz der Forschungsanstalt für Waldökologie (FAWF) eingebunden sind, einzurichten.
Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument der langfristigen Überwachung der Veränderungen von Bodenzuständen und Bodenfunktionen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Nähere Ausführungen finden Sie unter der Rubrik Ausgewählte Themen.
Die Vorsorge im Bodenschutzrecht ist vorrangig relevant beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden. Im § 12 BBodSchV in Verbindung mit § 9 sind die Anforderungen verankert. Es sollen Verdichtungen, Vernässungen und sonstige nachteilige stoffliche und nicht stoffliche Bodenveränderungen durch geeignete technische Maßnahmen sowie durch Berücksichtigung der Menge und des Zeitpunktes vermieden werden. Zur Unterstützung des Vollzuges ist von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) eine Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV erarbeitet worden. Weiterhin liegen hierzu – als Arbeitshilfe für Mitarbeiter und Fachgutachter – folgende Informationsblätter vor:
- Infoblatt 24: Anforderungen des §12 BBodSchV an die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht (DB) (Stand: Juli 2007)
- Infoblatt 25: Anforderungen an das Verfüllmaterial unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen (Stand: Juli 2007)
- Infoblatt 26: Anforderungen an die Verwertung von Boden und Bauschutt bei technischen Bauwerken (Stand: Juli 2007)
- Infoblatt 27: Zusätzliche Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien in Gebieten mit naturbedingt (geogen) erhöhten Hintergrundwerten (Stand: Juni 2010)