Maßnahmen
Gemäß § 5 BBodSchV kommen bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassungen der Nutzung und der Bewirtschaftung von Böden sowie Veränderungen der Bodenbeschaffenheit in Betracht.