Vorkommen
Wie die Rotflügelige Ödlandschrecke, so gilt auch die Westliche Steppen-Sattelschrecke (Ephippiger ephippiger vitium) als Charakterart der rheinland-pfälzischen Xerothermgebiete.
Die Steppen-Sattelschrecke und das Weinhähnchen besiedeln ähnliche Lebensräume, sind allerdings im Gegensatz zur Ödlandschrecke auch in den Tallagen bis 80 m Höhe anzutreffen.
Meldungen der Sattelschrecke liegen vor von der Nahe, dem Glan, der Untermosel, dem Mittelrheintal, Teilen des nördlichen Rheinhessens und dem Pfälzerwald.
Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Gefährdung
In der Roten Liste Deutschlands wird die Westliche Steppen-Sattelschrecke als vom Aussterben bedroht und in Rheinland-Pfalz ist sie als stark gefährdet eingestuft.
[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]
Die rheinland-pfälzischen Bestände der Steppen-Sattelschrecke sind derzeit insgesamt weniger gefährdet. Lokale Bestandsrückgänge sind bedingt durch Aufforstungen, Baugebiete oder Einwirkungen von Herbiziden bzw. Insektiziden aus Landwirtschaft und Weinbau.
Schutz
Die Westliche Steppen-Sattelschrecke gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Schutzmaßnahmen sind ähnlich denen der beiden anderen Heuschreckenarten. Ausführliche Informationen finden sich im speziellen Bericht von 1995 bis 1998 des Artenschutzprojektes „Heuschrecken“ zur Westlichen Steppen-Sattelschrecke. Auch finden Sie hier ein Poster zum Artenschutzprojekt.