Kennartenprogramme
Die Kennartenprogramme sind Bestandteil der Vertragsnaturschutz (VN)-Programme im Grünland. Ziel ist, wie bei den konventionellen Grünlandprogrammen, der Erhalt und die weitere Entwicklung von artenreichen Wiesen und Weiden. Beim Kennartenprogramm wird jedoch der angestrebte Zustand anstelle von Nutzungsauflagen durch das Vorkommen von leicht zu bestimmenden Grünlandarten (Kennarten) erreicht. Die Förderung artenreicher Wiesen über Kennartenprogramme wurde zuerst im Bundesland Baden-Württemberg eingeführt – inzwischen auch in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie seit 2007 hier in Rheinland-Pfalz. Von den Ländern wurden jeweils spezifische Kennarten-Auswahllisten und Methoden aufgrund der unterschiedlichen Landschaftsausstattung und klimatischen Verhältnisse entwickelt. Rheinland-Pfalz unterscheidet zwei Programmteile:
- Mähwiesen und Weiden (GMWk) mit mind. 4 Kennarten(-gruppen) und
- Artenreiches Grünland (GAk) mit mind. 8 Kennarten(-gruppen)
Mittels der Kennartenprogramme sollen vorwiegend die bereits gut entwickelten Wiesen und Weiden mit einer relativ stabilen Artenausstattung gefördert werden. Entwicklungsflächen bzw. Wiesen, welche die notwendige Kennartenzahl nicht erreichen, können wie bisher über die maßnahmenorientierten Grünlandprogramme gefördert werden.
Beim Kennartenprogramm gibt es im Gegensatz zu den konventionellen Programmteilen des Vertragsnaturschutzes (VN) nur wenige Vorgaben zur Bewirtschaftung. Dem Landwirt bleiben z. B. der Zeitpunkt sowie Art und Häufigkeit der Nutzung weitgehend frei überlassen – sofern die Flächen nicht dadurch verschlechtert werden! Die Voraussetzung bei den Kennartenprogrammen ist also, dass die Qualität der Fläche erhalten oder verbessert wird, was über einen jährlichen Nachweis der Kennarten dokumentiert wird. Sollten die Flächen bereits gut ausgeprägt und artenreich sein, empfiehlt es sich, die bisherige Bewirtschaftung auch beizubehalten.
Ein wesentlicher Vorteil für die Bewirtschafter ist somit, dass ohne feste Vorgaben (frühest- oder spätestmögliche Mahdtermine, Besatzdichten etc…) die Maßnahmen abhängig von den geeigneten Witterungsbedingungen und der Stärke des Aufwuchses stattfinden können. Es kann also z. B. im Gegensatz zu den maßnahmenorientierten Grünland-Programmen auch schon Ende Mai gemäht werden, „wenn das Gras hoch genug ist und gutes Wetter angesagt ist“.
Der Vorteil für den Naturschutz ist, dass auf eine flächenangepasste bewährte Nutzungsweise zurückgegriffen werden kann und der Erfolg direkt über die biotische Ausstattung bemessen wird.
Die Bestimmung der Kennarten erfolgt durch die Bewirtschafter selbst – erstmals im Rahmen des Antragsverfahrens und danach jährlich einmal bis zum Ende der Förderung. Aufgrund der eigenständigen Bestimmung der Arten kann die Förderfähigkeit der Flächen sowie die weitere Entwicklung der Fläche durch die Nutzer selbst in einem Erfassungsblatt eingeschätzt werden.
Die fachlichen Begutachtungen zur Förderfähigkeit finden nach Antragstellung durch die Vertragsnaturschutz (VN)-Berater/innen und während der Förderperiode im Rahmen der üblichen stichprobenhaften INVEKOS-Kontrollen statt.
Die Vertragsnaturschutz (VN)-Grundsätze für das Kennartenprogramm können als pdf-Dateien hier beim Diensleistungszentrum ländlicher Raum (DRL) heruntergeladen werden
Ihre Ansprechpartner
- Bei Fragen zur Antragstellung, Kennartenbestimmung und zu Info-Veranstaltungen in den Kreisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Vertragsnaturschuz (VN)-Berater/innen
- Für Fachfragen zu den Kennartenprogrammen wenden Sie sich bitte an Dr. Birgit Lang