Biotopkartierung
Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Ein Biotop setzt sich aus verschiedenen Biotoptypen zusammen. Auf unterschiedlichen Standorten findet man jeweils die darauf angepassten Biotoptypen.
Unsere Landschaft wird durch vielfältige Biotoptypen geprägt. Davon sind viele von besonderer ökologischer Bedeutung. Sie bieten nicht nur seltenen und gefährdeten Arten einen Lebensraum, sondern sind auch zumeist ein Resultat der von uns gestalteten Kulturlandschaft, mit der wir uns identifizieren können. Viele Biotoptypen und damit auch die darin vorkommenden Arten sind in ihrem Bestand gefährdet und benötigen unseren Schutz.
Eine Kartierung dieser Lebensräume stellt eine wichtige Datengrundlage für den Naturschutz dar. Die Biotope werden im Gelände nach einheitlichen Regeln ausgesucht, in Karten eingetragen und durch eine Beschreibung charakterisiert. Diese Informationen werden von allen Interessierten, innerhalb und außerhalb der Naturschutzbehörden, für vielfältige Fragestellungen genutzt und als unverzichtbar eingestuft.
Alle Informationen zum aktuellen Biotopkataster (seit 2006) finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) unter www.naturschutz.rlp.de.
Ihr Ansprechpartner im MKUEM: Matthias Schneider
Telefon: 06131/16-2344, Telefax: 06131/16-172344, E-Mail: matthias.schneider(at)mkuem.rlp.de
Biotopkartierung, Erhebungsphase 1992 bis 1997
In einer ausführlichen Anleitung sind die Vorgaben für die Kartierung der Biotope und der pauschal geschützten Flächen nach § 24 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 bis 11 LPflG (heute vollinhaltlich in § 28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 LNatSchG enthalten) für den Erhebungszeitraum 1992 bis 1997 zusammengefasst. Gleichzeitig sind Erfahrungen aus der Kartierarbeit dort eingegangen. Diese Darstellung diente damit nicht nur als Anleitung bei der Aufnahme der Flächen, sondern sie ist nach wie vor auch – indem sie diesen Vorgang nachvollziehbar darstellt – Grundlage für die Interpretation der Ergebnisse. In den folgenden Ausführungen finden Sie wesentliche Aspekte herausgegriffen.
Warum Biotopkartierung?
Damit wir unsere Umwelt schützen und gleichzeitig nachhaltig nutzen können, ist es notwendig, dass unsere Planungen und Maßnahmen naturverträglich sind. Voraussetzung hierfür sind fundierte Informationen über die Naturausstattung unseres Landes.
Welche Aufgaben hat die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz?
Die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz liefert landesweit einen Überblick über die Verteilung und den Zustand von Biotopen zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt. Die Ausstattung der Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften wird dokumentiert. Im Zuge der Biotopkartierung wurden gleichzeitig zum ersten Mal 1992 die Bestände der besonders geschützten Biotoptypen (damals § 24 LPflG, heute vollinhaltlich in § 28 LNatSchG enthalten) erfasst und in das Kartierungsergebnis integriert. Damit sind für den Arten- und Biotopschutz besonders bedeutsame Lebensräume inventarisiert. Aus den Ergebnissen der Biotopkartierung ist keine unmittelbare Rechtswirksamkeit abzuleiten, soweit die Flächen nicht durch die Bestimmungen des § 28 LNatSchG, durch Ausweisungen entsprechend §§ 17-25 LNatSchG oder durch planerische Festsetzungen gesichert sind.
Wie wurde grundsätzlich vorgegangen?
Wir beauftragten Fachleute mit den entsprechenden landschaftsökologischen Kenntnissen mit der Kartierung. Die Erhebung erfolgte landesweit nach einer flächendeckenden Geländebegutachtung und der Auswertung verfügbarer Fachinformationen. Es wurden nur die Gebiete in die Kartierung aufgenommen, die oberhalb einer definierten Kartierschwelle lagen, d. h. die Kartierung erfolgte selektiv.
Die Biotopkartierungsergebnisse liegen im Maßstab 1 : 25.000 vor. Jedes Biotop ist in eine Karte eingetragen und in einer Objektbeschreibung ausführlich charakterisiert. Mit der Aufnahme war zugleich eine Bewertung der erfassten Gebiete verbunden.
Im Siedlungsbereich führten wir keine Biotopkartierung durch, da hier abweichende Kriterien bei der Erhebung und Bewertung gelten.
Welche Flächen wurden erfasst?
Da die Biotopkartierung als selektive Kartierung konzipiert war, war es notwendig, bestimmte Qualitätsanforderungen dafür zu definieren, welche Flächen als kartierwürdig aufgenommen werden sollten. Ein grundlegendes Kriterium bei der Auswahl und dann auch der Bewertung der Biotope war die Art der Entstehung. Hierbei unterschieden wir zwischen naturbedingten und kulturbedingten Biotoptypen sowie Sekundärbiotopen.
Kartierwürdig waren Flächen, die sich in natürlichem bis naturnahem Zustand, in natürlicher Sukzession oder Regeneration befanden oder die biotoptypverträglich genutzt wurden. Das Vorkommen seltener und gefährdeter Arten war ebenfalls bedeutsam. Repräsentanz, Seltenheit, Gefährdung und gesetzlicher Pauschalschutz waren weitere Kriterien. In jedem Fall war der Zustand der Fläche zum Erhebungszeitpunkt Ausschlag gebend. Mehr zur Kartierschwelle finden Sie hier.
Welche Informationen zu den Flächen wurden erfasst?
Mit Hilfe eines Erfassungsblattes wurden im Gelände die relevanten Sachverhalte erfasst. Hierzu verwendeten die Kartierer einheitliche Checklisten, die aus den verschiedenen Themenkatalogen zusammengestellt wurden. Hervorzuheben sind die Benennung der Biotoptypengruppen, welche wiederum in die verschiedenen Biotoptypen gegliedert sind, sowie die Einstufung gemäß dem gesetzlichen Pauschalschutz als geschützter Biotoptyp. Weiterhin wurden die vorkommenden Vegetationseinheiten, bestandsbildende Pflanzenarten sowie gefährdete und besonders erwähnenswerte Pflanzen- und Tierarten notiert. Zusätzlich erfolgten Hinweise zu Beeinträchtigungen und wertbestimmenden Merkmalen. Entsprechend den Vorgaben des Erfassungsblattes wurde so standardisiert eine Charakteristik des Biotops erstellt und dieses abschließend zusammenfassend beurteilt. Näheres zur Bewertung der Biotope finden Sie hier.
Die Biotope wurden auf einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 25.000 eingetragen. Als thematische Karteninformation wurden die Biotoptypengruppe, die Abgrenzung und Typisierung der gesetzlich geschützten Biotoptypbestände sowie die Einstufung in eine vierstufige Bewertungsskala dargestellt.
Wie liegen die Daten vor?
Alle im Gelände ermittelten Sachdaten sind in der speziellen Datenbank GEOBASE enthalten. Mit Hilfe von GEOBASE können einfache Biotopausdrucke bis hin zu vielfältigen und komplexen Abfragen und Auswertungen ausgeführt werden.
Die digitalen Karten (digitale Geofachdaten) liegen im Shape-Format vor. Für unser Geografisches Informationssystem (GIS) sind sie in einem Projekt (ArcView bzw. ArcGIS) aufbereitet, das auch die Sachdaten in tabellarischer Form einbindet. Sie können sie ebenso wie die gedruckten Karten oder Auswertungen der Datenbank gegen Kostenerstattung entsprechend der Gebührenordnung von Rheinland-Pfalz bei uns bestellen. Eine Dokumentation und die Legenden für die einzelnen Themen sind im Lieferumfang enthalten.
Wann wurden die Daten erfasst?
Die letzten landesweit vorliegenden Daten stammen aus dem Erhebungszeitraum 1992 bis 1997. Eine bedeutende Neuerung gegenüber früher war hier die Erfassung der nach § 24 LPflG besonders geschützten Flächen (heute vollinhaltlich in § 28 LNatSchG enthalten). Dieser Datenpool wurde nach 1997 nur durch punktuelle Kartierungen, z. B. auf militärischen Liegenschaften, ergänzt. Weiterhin wurden vor allem neue Artmeldungen in die Beschreibungen der Biotope aufgenommen.
In Rheinland-Pfalz sind 42.612 Biotope beschrieben, 27.974 von ihnen enthalten zumindest teilweise besonders geschützte Biotoptypen. Als Biotope sind knapp 210.000 Hektar erfasst, das entspricht 10,6 % der Landesfläche. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen nehmen landesweit eine Fläche von ca. 43.500 Hektar ein, das sind 2,2 % der Landesfläche.
Da sich die Situation vor Ort durch Maßnahmen oder im Laufe der natürlichen Sukzession positiv wie negativ ändern kann, sind die Ergebnisse im konkreten Planungsfall im Planungsmaßstab zu verifizieren. Zur Entwicklung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz können Sie hier mehr erfahren.
Wer nutzt die Biotopkartierung wofür?
Nutzer der Biotopkartierung sind neben uns, den Fachleuten des Landesamtes für Umwelt, vor allem die Naturschutzbehörden, aber auch die Forst-, Landwirtschafts-, Straßen- und Wasserwirtschaftsverwaltungen. Des Weiteren finden die Daten in der Landesplanung, bei Kommunen, Planungsbüros, Naturschutzverbänden und Hochschulen sowie Verwaltungen militärischer Liegenschaften Verwendung. Diese exemplarische Auflistung zeigt die breite Palette des Einsatzes der Ergebnisse der Biotopkartierung.
Als eine wichtige Grundlage ging die Biotopkartierung in die Planung Vernetzter Biotopsystme (VBS) ein. Sie wird ausgewertet für verschiedene Schutzgebietsplanungen und Naturschutzgroßprojekte sowie die unterschiedlichen großräumigen landespflegerischen Planungen. Auch bei kleinräumigeren Fragestellungen, z. B. nach § 9 LNatSchG "Eingriffe in Natur und Landschaft", findet die Biotopkartierung ihren kontinuierlichen Einsatz. Ebenso kann im Vertragsnaturschutz und bei Artenschutzprojekten auf die Ergebnisse der Biotopkartierung zurückgegriffen werden. Desgleichen leistet die Biotopkartierung gute Dienste bei wissenschaftlichen Arbeiten und Untersuchungen zu den Themen Vegetationskunde, Floristik und Faunistik. Beispielsweise im Rahmen der Forsteinrichtung oder der EU-Wasserrahmenrichtlinie greifen Fachplanungen außerhalb des Naturschutzes auf die Ergebnisse der Biotopkartierung zurück.
In jüngster Zeit spielten die Daten der Biotopkartierung eine grundlegende Rolle bei der Auswahl und Abgrenzung der Natura 2000-Gebiete sowie der Erarbeitung der dazugehörigen Standarddatenbögen. Bei Planungen in den Natura 2000-Gebieten ist die Biotopkartierung eine der wesentlichen Datenquellen. Gleichermaßen gilt dies für die Umweltbeobachtung und verschiedene Monitoringprojekte.
Die in der Biotopkartierung erfassten Flächen sind auch Grundlage bei der Ermittlung der Suchraumkulisse für das aktuelle Biotopkataster (seit 2006).
Wie sieht die zukünftige Biotopkartierung aus?
Alles zum aktuellen Biotopkataster, das 2006 eingeführt wurde, finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) unter www.naturschutz.rlp.de.