Grundsatzinformationen
Informationen über gesetzlich geschützte Biotoptypen
Für den Schutz bestimmter schutzwürdiger Biotoptypen sind bereits im Landespflegegesetz (§ 24 Abs. 2 Satz 1) gesetzliche Regelungen getroffen worden. Diese Bestimmungen sind im Landesnaturschutzgesetz § 28 Abs. 3 Satz 1 (Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft – LNatSchG) vollinhaltlich übernommen worden. Hier werden unter den Nummern 1 bis 8 die Biotoptypen genannt, die "zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu verändern" verboten ist. Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Hier werden die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ( § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatSchG) zum gesetzlichen Schutz von bestimmten Biotopen umgesetzt. Nach § 48 LNatSchG können die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als Obere Naturschutzbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von den Schutzbestimmungen des § 28 LNatSchG aussprechen.
Hier finden Sie die Liste der besonders geschützten Biotoptypen.
Hinweise zur Definition und Abgrenzung der Biotoptypen
Für einen einheitlichen Vollzug der Bestimmungen des § 28 LNatSchG sorgt die Verwaltungsvorschrift vom 06.12.2006 (derzeit außer Kraft). In ihr werden die einzelnen Biotoptypen charakterisiert und die typspezifischen Mindestgrößen, die als Richtwerte gelten, festgelegt. Weitere Erläuterungen und kennzeichnende Pflanzengesellschaften präzisieren die Definitionen. In den einleitenden Ausführungen sind zur Definition und praxisnahen Erfassung solcher Flächen weitere Regeln (50-v.H.-Regel und Komplexregel) angeführt. Eine tabellarische Zusammenfassung dieser Kriterien finden Sie hier. Eine weitere Arbeitshilfe ist die Liste der Pflanzengesellschaften von Rheinland-Pfalz (Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Materialien zur Landespflege, 1994).
Kartierung der besonders geschützten Biotoptypen
Da die Bestände der geschützten Biotoptypen nicht förmlich ausgewiesen werden, ist eine landesweite Erfassung als Grundlage für die Praxis notwendig. Diese Erhebung haben wir zur Nutzung von Synergieeffekten in die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz integriert. Unter diesem Thema finden Sie Näheres zur Methodik, zur Beschreibung und kartografischen Darstellung der Pauschalschutzflächen in der Erhebungsphase 1992-1997.
Die gesetzlich geschützten Biotoptypen nehmen danach landesweit eine Flächen von ca. 43.500 Hektar ein, das entspricht 2,2 % der Landesfläche. In der Liste der geschützten Biotoptypen können Sie auch bereits ersehen, wie oft Bestände dieser Biotoptypen in der Biotopkartierung erfasst sind. Diese Bilanzdaten stammen aus dem Zeitraum 1992-1997. Da sich die Situation vor Ort durch Maßnahmen oder im Laufe der natürlichen Sukzession positiv wie negativ ändern kann, sind die Ergebnisse im konkreten Planungsfall im Planungsmaßstab zu verifizieren.
Eine aktuelle Kartierung der Pauschalschutzflächen wurde 2006 begonnen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) unter www.naturschutz.rlp.de.