Landestransparenzgesetz
Das Landesamt stellt auf seiner Homepage relevante Informationen nach dem Landestransparenzgesetz zur Verfügung. Es gewährleistet somit den Anspruch auf Informationszugang gem. § 8 Abs. 5 LTranspG.
Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz ist Anspruchsgrundlage für die kostenlose Information von Bürgerinnen und Bürger. Dabei stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemäß § 19 LTranspG sicher, dass die gesetzlichen Grundlagen auch eingehalten werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kann angerufen werden, wenn jemand das Recht auf freien Informationszugang verletzt sieht.
Auf einer zentralen Transparenzplattform sind ausgewählte Informationen von allen rheinland-pfälzischen Landesbehörden zu finden. Die Plattform wird nach und nach weiter ausgebaut.