EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
Dem Landesamt für Umwelt obliegt die Mitwirkung bei der landesweiten fachlichen Umsetzung.
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur "Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EU-Wasserrahmenrichtlinie, EU-WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten.
Sie gilt flächendeckend für alle Gewässer Europas - für Oberflächengewässer einschließlich der Küstengewässer sowie für das Grundwasser – unabhängig von deren Nutzung. Die Richtlinie betrachtet die Gewässer selbst, deren Auenbereiche und Einzugsgebiete als eine Einheit.
Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen des guten Zustandes aller Oberflächengewässer und des Grundwassers innerhalb von 15 Jahren. Dazu sind in allen Flussgebietseinheiten koordinierte Bewirtschaftungspläne aufzustellen, in welchen sämtliche Aspekte des Gewässerschutzes abgedeckt werden.
Dies beinhaltet die Betrachtung der ökologischen Funktion der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wobei alle auf die Gewässer einwirkenden Belastungsquellen zu bewerten sind (von Einträgen aus Kläranlagen über diffuse Belastungen durch Landnutzung bis hin zu Veränderungen der Gewässerstruktur).
Im Sinne der Richtlinie ist es erforderlich, unabhängig von politischen Grenzen gesamte Flusssysteme zu betrachten, wie z. B. Elbe, Weser oder Rhein.
Aus Gründen der Handhabbarkeit wurden sog. "Bearbeitungsgebiete" festgelegt. Für das Einzugsgebiet des Rheins gibt es folgende Bearbeitungsgebiete:
- Alpenrhein
- Neckar
- Mosel/Saar
- Hochrhein
- Mittelrhein
- Niederrhein
- Oberrhein
- Main
- Deltarhein
Rheinland-Pfalz hat Anteil an 4 dieser Bearbeitungsgebiete.
Das Landesamt fungiert bei der Erfüllung der WRRL als Fachstelle für relevante Daten und Karten und unterstützt dadurch die örtlichen Behörden bei der Umsetzung.
Nähere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie stellt das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter http://www.wrrl.rlp.de/ bereit.