Der WVP wird vom Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd erarbeitet.
Die Wasserwirtschaftsverwaltung stellt auf der Grundlage des § 50 Landeswassergesetz einen Wasserversorgungsplan (WVP) auf, der von den Wasserbehörden und kommunalpolitischen Entscheidungsträgern zur überregionalen Grundwasserbewirtschaftung und zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung benutzt wird.
Die Landesfläche wird in naturräumlich und politisch zusammengehörende Untersuchungsräume untergliedert und die Versorgungssituation der öffentlichen Wasserversorgung in 8 Teilplänen beschrieben. Neben der Bestandsaufnahme der Wasserförderung und -verteilung für die aktuellen Bezugsjahre werden die wichtigsten Zielvorgaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für das Planungsziel 2010 erarbeitet. Besonderen Wert wurde auf die Einschätzung der bestehenden Versorgungssituation (nutzbares Grundwasserdargebot) und die geplanten Maßnahmen aus Sicht der Wasserversorgungsunternehmen gelegt, daher wird der Wasserversorgungsplan in enger Kooperation und mit Zustimmung der Wasserversorgungsunternehmen aufgestellt.
Der WVP wird vom Landesamt in Zusammenarbeit mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd erarbeitet und vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität herausgegeben. Mit der Veröffentlichung des Teilplan 7 im August 2006 sind die acht Teilpläne fertig gestellt.