Stabsstelle Allgemeine Qualitätssicherung
Die Stabsstelle Allgemeine Qualitätssicherung (AQS) wurde 2010 ins Leben gerufen, um im Landesamt ein Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" einzurichten und zu unterhalten. Zunächst sind daran in erster Linie die Arbeitsbereiche des Landesamtes beteiligt, die Analytik und Prüfungen betreiben. Dabei handelt es sich um die Laboratorien des Strahlenschutzes, des Umweltlabors und der Wasserwirtschaft. Diese Arbeitsbereiche sind verpflichtet, besonderen Qualitätsansprüchen zu genügen und die übertragenen Aufgaben in einem nachvollziehbaren Ordnungsrahmen durchzuführen, um die Qualität der Arbeitsergebnisse zu gewährleisten und zu dokumentieren. Zusätzlich nutzt die Geräteuntersuchungsstelle der Gewerbeaufsicht freiwillig das Angebot des Qualitätsmanagements der Stabsstelle.
Die aufgeführten Arbeitsbereiche legen großen Wert auf die Absicherung der Prüf- und Analysenqualität, sowohl durch externe Laborvergleichsuntersuchungen (z. B. Ringversuche) als auch durch interne Qualitätssicherung (z. B. Messungen von Standardproben und Führen von Regelkarten). Dabei haben sie sicherzustellen, dass der gesamte Ablauf für den Erhalt des Messergebnisses vom Auftragseingang bis zur Archivierung lückenlos dokumentiert und rückverfolgt werden kann. Ein wichtiges Ziel der analytischen Qualitätssicherung ist es, Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen auf objektiver Basis zu liefern, wobei das Qualitätsmanagementbuch (QMH) die entsprechenden Anforderungen im Management- und technischen Bereich regelt. Die Stabsstelle AQS koordiniert und überprüft die Einhaltung der einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören insbesondere
- die Lenkung und Verwaltung des QMH und der dazu gehörigen qualitätsbezogenen Dokumente,
- das Einwirken auf die Arbeitsbereiche, die Verfahrens- und Standardarbeitsanweisungen sowie Gerätedokumentationen zu erstellen und zu pflegen,
- die Überprüfung der Arbeit zur Sicherung der analytischen Qualität,
- die Koordination, Verwaltung und Durchführung von internen und externen Audits (Laborbegutachtungen),
- die Lenkung von Ringversuchen/Laborvergleichsuntersuchungen.
Obwohl der Aufwand der notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen recht hoch sein kann, ist er wegen der positiven Effekte sinnvoll:
- hohe Zuverlässigkeit und Rückverfolgbarkeit der Arbeitsergebnisse,
- Optimierung der Arbeitsabläufe,
- höhere Akzeptanz bei den Auftraggebern und bei Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Messergebnisse.