Badegewässerüberwachung
Vor jeder Badesaison wird durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Liste der offiziellen Badegewässer für Rheinland-Pfalz festgelegt und veröffentlicht. Im Jahr 2013 lag die Zahl der gemeldeten Badeseen bei 69. Die Badesaison umfasst den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August eines Jahres.
Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen von gewonnenen Proben. Probenahmen erfolgen an den Stellen, an denen das Gewässer von den Badenden am stärksten genutzt wird (festgelegte Badezonen, Überwachungsstellen).
Die Gesundheitsämter überwachen die hygienischen Qualität (= mikrobiologische Beschaffenheit) des Badewassers. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen (Keimzahlen) werden u.a. dem LfU mitgeteilt, das die Hygienedaten unter der Internetadresse www.badeseen.rlp.de allen Interessierten zur Verfügung stellt und nach Ende einer Saison über das Umweltbundesamt an die EU meldet.
Zum Schutz der Badenden vor Gefahren in Gewässern mit Massenvermehrung von Pflanzen und/oder Algen werden durch das Sachgebiet Überwachungsmaßnahmen der chemischen, physikalischen und biologischen Wasserbeschaffenheit durchgeführt. Auch diese werden unter der oben genannten Internet-Adresse zeitnah veröffentlicht.
Es werden u.a. planktologische Untersuchungen durchgeführt. Besonderes Augenmerk wird auf Cyanobakterien (Blaualgen) gelegt. Cyanobakterien können Substanzen (Cyanotoxine) produzieren, die in entsprechender Konzentration auf alle Organismen giftig wirken können. Bei Dominanz von potentiell toxinbildenden Blaualgen wird als Maß für die Belastung die Chlorophyll a-Konzentration bestimmt. Aufgrund der aus den erhobenen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden den Betreibern der jeweiligen Anlage Empfehlungen für den Badebetrieb gegeben. Die Umsetzung liegt im Ermessen des Betreibers.