Umlegungsausschuss/Geschäftsstellensuche
In Rheinland-Pfalz überträgt die Gemeinde die Durchführung der Umlegung auf den Umlegungsausschuss oder auf eine andere geeignete Behörde (Vermessungs- und Katasteramt oder Dienstleistungszentrum ländlicher Raum).
Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss der Gemeinde. Er ist weisungsfrei und besitzt selbstständige Entscheidungsbefugnisse. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Das sind: das vorsitzende Mitglied, ein Jurist, ein in der Wertermittlung erfahrenes Mitglied und zwei Mitglieder, die dem Gemeinderat angehören sollen.
Der Umlegungsausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die i.d.R. bei dem für die Gemeinde zuständigen Vermessungs- und Katasteramt ansässig ist.
Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse
Welche Geschäftsstelle ist zuständig?