Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM); Stand Februar 2016
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit dem Landesbetrieb.
1. Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie elektronische Kommunikation, für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.), steht Ihnen folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.lbm.rlp.de angebotenen oder auf dem Briefkopf des LBM ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die versendeten Nachrichten grundsätzlich ausschließlich von dem Adressaten persönlich gelesen werden können. Daher ist eine zeitnahe Bearbeitung im Falle urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten nicht gewährleistet.
Daneben besteht nach Maßgabe von § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, die Möglichkeit einer formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation. Eine formgebundene, rechtsverbindliche Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet (wie z.B. bei der Einlegung eines Widerspruchs) und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.
2. Zugangseröffnung für die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation
Der LBM bietet Ihnen die Möglichkeit zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation an (nach § 3a Abs. 1 VwVfG). Wir eröffnen diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Regelungen, welche nur für die Kommunikation mit dem LBM und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
3. Regelungen zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation
Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem LBM erfolgt über die „Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“. Die VPS ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einer beliebigen Absenderin/einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für den LBM bestimmt sind, nachvollziehbar zuzusenden.
Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen Sie:
- Eine zugelassene Signaturkarte (lesen Sie hierzu die „Technischen Vorgaben der VPS in Rheinland-Pfalz“, die über den Link „Virtuelle Poststelle“ auf der Internetseite www.rlp-service.de abrufbar sind)
- Ein Kartenlesegerät
- Eine Signatursoftware
Sofern Sie nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
- Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie in den „Technischen Vorgaben der VPS in Rheinland-Pfalz“, die über den Link „Virtuelle Poststelle“ auf der Internetseite www.rlp-service.de abrufbar sind.
Hinweis: Bitte prüfen Sie dort, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem LBM kann auf zwei Wegen erfolgen:
3.1 Über das Portal www.rlp-service.de
Sie können die VPS über das Portal www.rlp-service.de nutzen. Dies setzt zunächst voraus, dass Sie sich in einem unkomplizierten Prozess beim rlp-service registrieren. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die VPS für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen. Sie können dann mit einer elektronischen Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz senden.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
3.2 Per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen alternativ die Möglichkeit, rechtsverbindlich per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
lbm(at)poststelle.rlp.de
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art des Nachrichtenversands nicht gesichert ist. Sofern Sie Wert auf eine vertrauliche Übermittlung legen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Nachrichten zu verschlüsseln. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter „Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS als Zip-Datei“, das über den Link „Virtuelle Poststelle“ auf der Internetseite www.rlp-service.de zur Verfügung gestellt.
3.3 Rückantwort durch den Landesbetrieb Mobilität
Eine rechtsverbindliche Rückantwort wird Ihnen mit der üblichen Post zugestellt; die elektronische Kommunikation mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bieten hierfür wir zurzeit noch nicht an.
Wichtig - Absenderangaben!
Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige postalische Anschrift zu nennen. Dies ist für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens unabdingbar.
Empfehlung:
Wählen Sie vorzugsweise für Ihre Nachrichtenübermittlung den unter der Ziffer 3.1 dargestellten Weg. Die Vorteile für Sie liegen in der automatisch gesicherten Übermittlung Ihrer Nachrichten sowie in der Zustellung eines Übermittlungsnachweises.
4. Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit dem LBM, so können Sie uns unter der Rufnummer 0261 3029-0 oder per E-Mail lbm(at)lbm.rlp.de kontaktieren.
5. Hinweise
5.1 Betreiber der Virtuellen Poststelle
Betreiber der VPS ist der
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
5.2 Rechtliche Besonderheiten
Leitfaden zur Nutzung der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage des „Benutzerleitfaden für Bürger/Bürgerinnen und Firmen“, die über die Internetseite www.rlp-service.de zum Download bereitgestellt werden.'
6. Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige, qualifizierte, elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen (siehe 3.). Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung der Absenderin/ des Absenders gewährleistet werden.
Die Absenderin/der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch die PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von der Kundin/dem Kunden übermittelt, für die/den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als von der Absenderin/vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für die Absenderin/den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
7. Gewährleistung/Haftung
Die Nutzung der VPS erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Das LBM übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen den LBM sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor
8. Datenschutz
Absenderin/Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.