Landestransparenzgesetz (LTranspG)
In Rheinland-Pfalz ist zum 01. Januar 2016 das Transparenzgesetz in Kraft getreten. Nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Das Land betreibt eine elektronische Plattform, auf der die Verwaltung Informationen von Amtswegen bereitstellt (§ 2 LTranspG). Unter Bezugnahme auf § 26 Abs. 2 Satz 2 LTranspG (Übergangsbestimmung) möchten wir darauf hinweisen, dass die vollständige Funktionsfähigkeit dieser Transparenzplattform für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährleistet werden soll.