A 643 - Planfeststellungsverfahren eingeleitet

Der Landesbetrieb Mobilität hat die Unterlagen für den sechsstreifigen Ausbau der A643 zwischen Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim an die zuständige Genehmigungsbehörde übergeben. Damit kann das Planfeststellungsverfahren starten.

„Wir haben mit dem Planfeststellungsverfahren den ersten Meilenstein für einen Ausbau der A 643 erreicht. Mir war es wichtig, dass wir beim A 643-Ausbau Gas geben und das Projekt wieder in die Spur bringen. Jetzt beginnt der Genehmigungsprozess für den Ausbau, an dessen Ende mit dem Planfeststellungsbeschluss das Baurecht für den sechsstreifen Ausbau der A 643 steht“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

„Die Erstellung der Planungsunterlagen war sehr umfangreich, da sich mit dem Naturschutzgebiet „Mainzer Sand“ ein sensibles Gebiet im Bereich des Bauprojekts befindet. Bei den Planungen lag ein Schwerpunkt darauf, möglichst wenig Fläche dieses Naturschutzgebiets zu beanspruchen“, sagte Bernhard Knoop, Leiter des Landesbetrieb Mobilität in Worms, unter dessen Federführung die Unterlagen erstellt wurden.

Anstelle von breiten Böschungen kommen Stütz- und Gabionenwände (Drahtschotterkörbe) zum Einsatz, um den Flächenverbrauch zu minimieren. Zudem wird eine fünfzig Meter breite Grünbrücke errichtet, die die beiden Teilflächen des Mainzer Sandes miteinander verbindet und Tieren ermöglicht, die Straße zu queren. Mit Hilfe von Lärmschutzwänden wird der Schutz der Anwohner vor Straßenlärm erheblich verbessert.

Planfeststellungsverfahren dauern bei Bauprojekten dieser Größenordnung in der Regel drei Jahre. Während des Verfahrens werden die Planunterlagen ausgelegt, so dass sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Institutionen informieren können; außerdem finden Bürgersprechstunden statt. Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Verbände sowie Träger öffentlicher Belange können Einwendungen einreichen, die geprüft und gegebenenfalls in den Planunterlagen berücksichtigt werden müssen.

Die Offenlage der Pläne und Gutachten für den Ausbau der A 643 ist für das zweite Quartal 2019 vorgesehen. Sofern der für 2021 erwartete Planfeststellungsbeschluss nicht binnen einer anschließenden einmonatigen Frist beklagt wird, besteht Baurecht und es kann mit der Ausschreibung der Baumaßnahmen begonnen werden.

Parallel zum Verfahren holt das Land bei der EU eine Stellungnahme ein, die aufgrund des Eingriffs in das Naturschutzgebiet Mainzer Sand erforderlich ist.

 

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