Krisenmanagement / Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz (KatS) ist, als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr, nach den Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes, Aufgabe der Länder. In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz, erstellt Alarm- und Einsatzpläne beispielsweise für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, hält zusätzliche Ausrüstung für den Katastrophenschutz stützpunktartig bereit, berät und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Zuwendungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Feuerwehrhäuser sowie durch Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen.
Die Landesregierung hat mit dem „Krisenstab der Landesregierung” eine ressortübergreifende Einrichtung geschaffen, die im Ereignisfall ein ebenenübergreifendes Handeln ermöglicht. Die koordinierte Zusammenarbeit aller im Katastrophenschutz tätigen Stellen ist daher auch eines der wichtigsten Ziele der Aus- und Fortbildung.