Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
Das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz enthält Vorgaben für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, soweit sie nicht dem Versammlungsgesetz oder ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung unterliegen.