Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist eine öffentliche Stelle. Über ihn können alle für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten abgewickelt werden. Der Einheitliche Ansprechpartner bietet verlässliche Information und kompetente Begleitung von Behördengängen.
Für seine Leistungen fallen keine Gebühren an. Kostenpflichtig können jedoch die eigentlichen Genehmigungsverfahren sein.
In Rheinland-Pfalz sind die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd angesiedelt.
Näheres erfahren Sie auf dem Web-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners.
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert es Personen aus den EU-Mitgliedstaaten, mit einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat grenzüberschreitend tätig zu werden oder sich dort als Selbstständige niederzulassen.
Neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Satzungen, die sich auf Anforderungen an gewerbliche und freiberufliche Selbstständige beziehen, sind auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu überprüfen. Wichtige Änderungen müssen der Europäischen Kommission gemeldet werden. Näheres ist dem Rundschreiben zur Dauerberichtspflicht zu entnehmen.
Folgende Dokumente stehen Ihnen hier zur Verfügung:
• Text der EU-Dienstleistungsrichtlinie,
• Gesetzestexte und Materialien zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie,
• Behördliches Formblatt für eine Empfangs- und Vollständigkeitsbestätigung,
• Rundschreiben zur Dauerberichtspflicht.