UNESCO-Welterbe in Rheinland-Pfalz
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre Gründung basiert auf der Überzeugung, dass diese vier wesentlichen Elemente menschlicher Gesellschaften friedensstiftend wirken können und sollen. Daher hat sich die UNESCO dem Schutz des Kultur- und Naturerbes verschrieben. Ihr Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog zu fördern. Die Basis für ihr Handeln stellen die völkerrechtlichen Übereinkommen zum Erhalt des Welterbes, zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes, zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut, zum Schutz des Kulturerbes in bewaffneten Konflikten sowie zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen dar.
Die Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 will jenes materielle kulturelle Erbe besonders schützen, dessen Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit ist. Welterbestätten haben einen außergewöhnlichen universellen Wert als Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke oder als einzigartige Naturlandschaften. In diesem Sinne gehören auch der Dom zu Speyer, der Obergermanisch-Raetische und der Niedergermanische Limes, die Römischen Baudenkmäler mit Dom und Liebfrauenkirche in Trier, das Obere Mittelrheintal, die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz und die europäische Bäderkultur mit Bad Ems zum Erbe der Menschheit.
Im Rahmen der Fortschreibung der deutschen Tentativliste zum UNESCO-Welterbe hatte jedes Bundesland die Möglichkeit, bis Ende Oktober 2021 zwei Nominierungsvorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiterzuleiten. Innenminister Roger Lewentz hat entschieden, den Antrag des „Mühlsteinrevier Rhein-Eifel“ einzureichen und folgt damit der einstimmigen Empfehlung des eigens für diese Auswahlentscheidung einberufenen Fachbeirats. Den Bericht können Sie hier einsehen: Abschlussbericht des Welterbe-Fachbeirats Rheinland-Pfalz 2021
Als nächster Schritt wurde bei der KMK ein Fachbeirat eingerichtet, der alle Bewerbungen aus den Bundesländern evaluieren soll und seinen Bericht bis Ende März 2023 vorlegen wird. Im Oktober 2023 erfolgt dann die Behandlung in der Kultur-Ministerkonferenz. Die diesem Beschluss entsprechende neue Tentativliste wird dann im Januar 2024 bei der UNESCO eingereicht, sodass ab Januar 2025 die erste der jährlich möglichen Nominierungen gegenüber der UNESCO erfolgen kann.
Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003 sichert die Weiterentwicklung besonderer Formen von Tanz, Theater, Musik, Bräuchen, Festen oder Handwerkskünsten. Rheinland-Pfalz ist derzeit mit acht Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis vertreten.
Das Programm „Gedächtnis der Menschheit“, gestartet 1992, will all jene Dokumente sichern und zugänglich machen, die uns mit ihrem außergewöhnlichen Wert an kulturelle Wendepunkte unserer Geschichte erinnern und als Wissensquelle für die Gestaltung heutiger und künftiger Gesellschaften von Bedeutung sind. Aus Rheinland-Pfalz sind derzeit zwei Dokumente in der internationalen Liste enthalten.
Regierungsbeauftragte für das UNESCO-Welterbe Rheinland-Pfalz
Staatssekretärin Simone Schneider
Ministerium des Innern und für Sport
Ansprechpartner für die Welterbestätten in Rheinland-Pfalz
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Marketing
Erthaler Hof
Schillerstraße 44
55116 Mainz
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