Was ist Raumbeobachtung?
Raumordnungspolitische Entscheidungen setzen eine genaue Kenntnis über räumliche Strukturen, Trends und daraus abgeleitete Szenarien auf Basis verlässlicher Daten voraus. Grundlagen liefern die Geobasisinformationen sowie die amtliche Statistik.
Wo sind Geodaten zu beziehen?
Verschiedenste Stellen auf allen Ebenen sind damit befasst, dauerhafte und kongruente Geodateninfrastrukturen (GDI) aufzubauen. Ziel ist es, die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen, institutionellen und technischen Rahmenbedingungen zur Gewinnung und Anwendung von Geoinformationen im privaten, kommerziellen und behördlichen Bereich zu schaffen. 2002 und 2003 beschloss der Deutsche Bundestag die gemeinsame Entwicklung der Geodateninfrastruktur Deutschland durch Bund, Länder und Kommunen (GDI-DE). Vor diesem Hintergrund wurde der Aufbau einer landesweiten Geodateninfrastruktur in Rheinland-Pfalz (GDI-RP) angegangen. Kernelement ist das GeoPortal Rheinland-Pfalz, welches Zugänge zu Geodatenquellen vermittelt. Auch aus dem Bereich der Landes-und Regionalplanung wird eine Vielzahl von Diensten angeboten.
Europäisches Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON
Das europäische Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON (European Spatial Planning Observation Network) ist ein von der Europäischen Kommission im Rahmen des EFRE-Ziels der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) gefördertes Programm der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie europäischer Drittstaaten, bei dem Forschungseinrichtungen europaweit in gemeinsamen transnationalen Projekten raumentwicklungsrelevante Themen untersuchen. Für alle 28 EU-Mitgliedstaaten, als feste weitere Mitglieder die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie Nachbarstaaten werden statistische Daten zur Raumentwicklung auf wissenschaftlicher Grundlage flächendeckend erhoben und aus europäischer Perspektive analysiert. Die Ergebnisse werden im Sinne von Politikberatung für die weitere Ausgestaltung der Raumentwicklungspolitik für das EU-Territorium zur Verfügung gestellt.
Zensus 2011
Im Mai 2014 erfolgte durch das statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2011. Dabei zeigten sich in einzelnen Bundesländern, insbesondere in den Stadtstaaten, teilweise erhebliche Abweichungen von den Bevölkerungsfortschreibungen auf Basis der Volkszählung 1987. Mit 0,2 % weniger Einwohnern zeigt Rheinland-Pfalz unter allen Bundesländern die mit Abstand geringste Abweichung. Im Raumordnungsbericht 2013, der ebenfalls im Mai 2014 vorgelegt wurde, sind alle Ergebnisse, die auf der Bevölkerungsfortschreibung beruhen, Ergebnisse der Fortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987. Die Aktualisierung demografischer Zeitreihenanalysen erfolgt in der Raumbeobachtung der obersten Landesplanungsbehörde bis zum Jahr 2010 auf Basis der Ergebnisse der Volkszählung 1987, ab dem Jahr 2011 auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011.
Wo sind Daten aus der amtlichen Statistik zu beziehen?
Im föderalen Staats-und Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland werden die bundesweiten amtlichen Statistiken ("Bundesstatistiken") in Zusammenarbeit von Statistischem Bundesamt und den Statistischen Ämtern der 16 Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt sorgt dafür, dass die Bundesstatistiken überschneidungsfrei, nach einheitlichen Methoden und termingerecht durchgeführt werden. Für die Durchführung der Erhebung und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis sind überwiegend die Statistischen Ämter der Länder zuständig. Die Statistiken stehen der Öffentlichkeit über das Internet sowie durch Veröffentlichungen zur Verfügung. Auf Anfrage stellt der Auskunftsdienst Daten auch individuell zusammen.
Raumordnungskataster
Im Rahmen der Raumbeobachtung werden im Sinne des § 21 Landesplanungsgesetzes (LPlG) durch die oberen Landesplanungsbehörden der SGD Nord und der SGD Süd Raumordnungskataster geführt. Sie stellen alle raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Festsetzungen dar, die für die Aufgaben und Entscheidungen der Landesplanungsbehörden von Bedeutung sind. Die als WebGIS-Anwendungen geführten Systeme sind zugangsbeschränkt. Die Gesamtkarte des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) und die Regionalen Raumordnungspläne sind öffentlich zugänglich:
Raumordnungsberichte
Wesentliche Elemente der Raumbeobachtung stellen die gemäß § 16 Landesplanungsgesetz (LPlG) alle fünf Jahre zu erarbeitenden Raumordnungsberichte dar. Diese informieren über die räumlichen Entwicklungstendenzen und die zur räumlichen Entwicklung durchgeführten Maßnahmen. Jeweils ein Jahr vor dem Raumordnungsbericht der Landesregierung erarbeiten die regionalen Planungsgemeinschaften ihre regionalen Raumordnungsberichte, erstmals erfolgt 2007. In ihnen werden anhand von Indikatoren zur Demografie sowie zur sozialen, ökologischen und der wirtschaftlichen Lage Grundlageninformationen über das Land und die Regionen aufbereitet.
http://www.plg-region-trier.de; http://www.pg-rheinhessen-nahe.de/; http://www.pg-westpfalz.de; http://www.mittelrhein-westerwald.de/