Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Bund und Länder haben ab dem Programmjahr 2020 das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" aufgelegt.
Der Ausbau und die Sanierung kommunaler Sportstätten sind ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Bei den Maßnahmen sollen die Auswirkungen auf Umwelt- und Klimaschutz ebenfalls berücksichtigt werden. Das vorhandene Sportangebot zu erhalten und gegebenenfalls zu erweitern ist dabei als ein Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sport stärkt nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, er ist auch eine wichtige Stütze für das Miteinander vor Ort. Oftmals sind Sportstätten ein elementarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur innerhalb der Kommunen.
Da es sich bei dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ um ein Städtebauförderungsprogramm handelt, sind sowohl der Bezug zu einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet, als auch die Einbindung in ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept notwendig.
Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie ist es ein zentrales Anliegen der Landesregierung die kommunale Infrastruktur langfristig zu stärken. Dies wird durch eine zielgerichtete Förderung besonders bedeutsamer Investitionen der rheinland-pfälzischen Gemeinden umgesetzt. Mit dem Investitionspakt unterstützt das Land die Städte und Gemeinden deshalb bei einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung.
Der Investitionspakt verfolgt folgende Ziele:
- das Herstellen gleichwertiger Lebensverhältnisse,
- das Schaffen von Orten die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Integration aller Bevölkerungsgruppen stärken,
- die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.
Die besonderen Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen für das Sonderprogramm werden in Fördergrundsätzen konkretisiert. Im Jahr 2021 werden im Investitionspakt Projekte mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von bis zu 6,2 Millionen Euro gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent.