Kommunal- und Verwaltungsreform
Die Kommunal- und Verwaltungsreform gehört zu den politischen Schwerpunkten der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Zwar haben sich die vor rund 50 Jahren im Rahmen der letzten großen Kommunalreform in Rheinland-Pfalz herbeigeführten Änderungen prinzipiell bewährt. Gleichwohl besteht landesweit Übereinstimmung dahingehend, dass die derzeitigen Kommunal- und Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz einer Weiterentwicklung und Optimierung bedürfen, um die Verwaltung des Landes und der Kommunen zukunftsfähig zu machen.
Gründe für die neuerliche Reform sind insbesondere die mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen, die teilweise erhebliche Veränderung der Bedeutung und des Umfangs öffentlicher Aufgaben und die für eine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben relevanten technologischen Entwicklungen.
Im Rahmen der letzten großen Funktional- und Gebietsreform (1965 – 1973) sind die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz landesweit umfangreich geändert worden. Die damals geschaffenen Strukturen haben im Wesentlichen unverändert Bestand. An diesem bewährten Gerüst – der Kommunalstruktur von rechtlich eigenständigen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten, Landkreisen und kreisfreien Städten – wird die Landesregierung festhalten.
Hauptthemen der KVR
Die Kommunal- und Verwaltungsreform erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Hauptthemen:
- Optimierung der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben,
- Optimierung von Verfahrensabläufen und
- Optimierung der kommunalen Gebietsstrukturen
Informationen und Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform Stufe II