Integrationsministerin Binz begrüßt Gesetzesentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht und fordert weitergehende Reformen
Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beraten. Damit sollen Ausländerinnen und Ausländer eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben.
Ziel des Gesetzes ist es, die Kettenduldungen deutlich zu reduzieren, die Menschen teilweise über viele Jahre in einem unsicheren Status halten, bei dem sie immer von Abschiebung bedroht sind. Mit dem Gesetz soll ihnen die Chance gegeben werden, innerhalb eines Jahres die weiteren Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise der Nachweis der Identität und ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Sicherung des Lebensunterhalts.
Für Integrationsministerin Katharina Binz stellt der Gesetzentwurf einen notwendigen und überfälligen ersten Schritt auf dem Weg zu einer modernen Integrationspolitik dar, wie sie in der Debatte des Bundesrats ausführte:
„Unser Land kann sich die alte Politik der Abschottung nicht mehr leisten. Wir brauchen eine neue Politik der Chancen. Wir brauchen diese Verbesserungen aus humanitären Gründen. Und wir brauchen die Verbesserungen auch aus demografischen und arbeitsmarktpolitischen Gründen. Unsere Bevölkerung schrumpft, unsere Unternehmen bekommen ihre Stellen nicht mehr besetzt und unsere Vereine finden keine Ehrenamtlichen mehr. Da ist es doch absurd, Menschen künstlich vom Arbeitsmarkt und der gesellschaftlichen Teilhabe abzuhalten. Wir brauchen diese Menschen!“
Der Gesetzentwurf übersehe jedoch die Gruppe derjenigen, die ihre Identität selbst nicht klären können, stellte Integrationsministerin Binz fest. Das ist der Fall, wenn Dokumente nicht anerkannt werden und eine Unterstützung bei der Identitätsklärung durch Behörden des Herkunftslandes ausbleibt. Integrationsministerin Binz warb deshalb dafür, die Identitätsklärung durch eine Versicherung an Eides statt zu erleichtern, wie es auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht. Zudem forderte Katharina Binz die Streichung der Stichtagsregelung aus dem Gesetzentwurf:
„Mit einer Stichtagsregelung würden wir nur einer abgegrenzten Personengruppe diese neue Politik der Chancen gewähren. Davon sollten aber zukünftig alle Geduldeten profitieren, die seit mehr als fünf Jahren im Land sind und häufig schon Integrationserfolge erzielt haben, um die unsäglichen Kettenduldungen zu beenden.“
Integrationsministerin Binz sieht im Chancen-Aufenthaltsrecht einen ersten Schritt zu einer modernen Integrations- und Zuwanderungspolitik. Für einen echten Paradigmenwechsel müssten jedoch weitere Schritte folgen: „Für ein zeitgemäßes Zuwanderungsgesetz ist es notwendig, auch die Zuwanderung von Arbeitskräften mit niedriger Qualifikation zu erleichtern. Darüber hinaus brauchen wir Verbesserungen beim Familiennachzug Geflüchteter und eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, um Einbürgerungen zu erleichtern.“