Soziale Träger und das Corona-Virus
Die Corona-Pandemie hat vielfältige Auswirkungen auf die Abläufe und Angebote von Trägern sozialer Dienste und Soloselbständigen. Hier haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit einem neuen Förderprogramm unseres Ministeriums erhalten Träger außerdem nun die Möglichkeit, einen Zuschuss für Investitionen in die Digitalisierung ihrer Angebote zu bekommen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat hier aktuelle Rundschreiben zu Verfahrensweisen im Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt.
"MiteinanderGutLeben – Familiensommer Rheinland-Pfalz" ist die Initiative der Landesregierung, um möglichst vielen Kindern, Jugendlichen und Familien auch in Zeiten der Corona-Pandemie vielfältige und erlebnisreiche Ferienangebote machen zu können.
Die Initiative besteht aus drei Säulen. Die erste Säule unterstützt Familieninstitutionen in Rheinland-Pfalz dabei, Angebote in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien 2021 zu entwickeln.
Die zweite Säule verstärkt die Förderung für Ferienprogramme bzw. Jugendfreizeiten. Auf www.ferienboerse-rlp.de können sich Interessierte über eine Auswahl von Ferienangeboten informieren.
Die dritte Säule ist der Familienferienzuschuss, der auch Familien mit niedrigen Einkommen und Familien mit besonderen Belastungen einen Urlaub ermöglichen soll.
Hier kommen Sie zur Info-Seite.
Soziale Dienstleister, die aufgrund der Corona-Krise ihre Leistung nicht (oder nicht im vollen Umfang) erbringen können, können durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz eine finanzielle Absicherung bis zu 75% der normalen Leistungskosten erhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich bereit erklären - soweit zumutbar - ihre Dienstleistung/Ressourcen zur Bewältigung der Krise zur Verfügung zu stellen.
Durch einen Sicherstellungauftrag der Leistungsträger (Kommune) wird die Zahlung abgesichert; der Bund kommt gegenüber dem Leistungsträger dafür auf.
Hier finden Sie die Verfahrensabsprachen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Sprachkursträger, die über das BAMF finanziert werden, stellen etwa ihren Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von zehn Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Mit der Verlängerung des Soforthilfeprogramms bis zum 31. Dezember 2021 können Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten, auch im Jahr 2021 bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.
Anträge können unbürokratisch online gestellt werden. Alle Informationen dazu sind auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung abrufbar.
Mit seinem Rundschreiben vom 15.03.2021 informiert das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz über die Förderungen des Landes mit Blick auf die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Hier können Sie Empfehlungen für den Umgang mit Corona für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik in Rheinland-Pfalz herunterladen.
Über das Programm „Corona-Soforthilfe des Bundes für Kleinunternehmen und Soloselbstständige“ können auch kleine Träger der Sozialwirtschaft Zuschüsse beantragen. Dies gilt auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen, wenn sie am Markt tätig sind.
Antragsberechtigte sind unter anderem: Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe, kleine Unternehmen und soziale Träger, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das Antragsverfahren und ausführliche Informationen dazu finden Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die auch einen FAQ mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt hat.
Daneben steht Selbstständigen auch ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung. So wird vorübergehend die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächlichen Wohnungskosten voll übernommen. Der Antrag kann auf folgender Seite heruntergeladen werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/
Weitere Informationen für Soloselbständige und Kleinunternehmen bietet zudem auch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
FAQ Hilfen zur Erziehung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat zudem hier aktuelle Rundschreiben zum Thema Hilfen zur Erziehung im Kontext mit dem Corona-Virus eingestellt.
Die Bundesintegrationsbeauftragte bietet hier mehrsprachige Infos zum Corona-Virus an.
Unser Ministerium hat zudem eine Sammlung für Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen zusammen getragen, die sich vor allem an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richtet, die mit Menschen zu tun haben, die über keine oder nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen.
Ein Online-Lotse der Bundesregierung gibt Orientierung über die Hilfen, die Sie während der Corona-Krise in Anspruch nehmen können und wo Sie diese Leistungen beantragen.