Deutsch lernen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es für nicht schulpflichtige Heranwachsende und erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund mehrere Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen. Viele Sprachkurse werden vom Bund finanziert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch Sprachkursträger umgesetzt. Für Personen, die keinen Zugang zu diesen Sprachkursen haben, fördert das Land zahlreiche Sprach-, Orientierungs- und Grundbildungskurse. Diese stehen auch Asylsuchenden und Geflüchteten offen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status oder ihrer Bleibeperspektive. Hinzu kommen die Angebote der Kommunen und weiterer Träger, wie zum Beispiel der Kirchen.
Das Thema Sprachbildung nimmt im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode sowie im Integrationskonzept für Rheinland-Pfalz einen breiten Raum ein. Während Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätte und Schule die deutsche Sprache erlernen, ist das Integrationsministerium für die Sprachbildungsangebote für zugewanderte Erwachsene zuständig. Dabei verfolgt das Ministerium das Ziel, ein nachhaltiges Sprachbildungsangebot anzubieten, das die verschiedenen Lerngeschwindigkeiten und Lernziele der Teilnehmenden berücksichtigt. Das Kurssystem soll die Lernenden nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprache mindestens zum Sprachniveau B2 führen, möglichst aber zu C1. Denn dieses Sprachniveau ist notwendig, um nicht nur an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben, sondern auch um auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Nachfolgend finden Sie die Trägerrundschreiben (TRS) zu den Landeskursen Sprachziel: Deutsch ab 2021.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der EU-Rat hat am 4. März 2022 beschlossen, dass die Massenzustrom-Richtlinie bei Geflüchteten aus der Ukraine Anwendung findet. So wird die unbürokratische Aufnahme der Vertriebenen ermöglicht – sie erhalten vorübergehenden Schutz und bekommen einen zunächst auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsstatus. Damit einher geht die Berechtigung einen Integrationskurs zu besuchen.
Da momentan nicht absehbar ist, ob und in welchem Maße die Zahl ukrainischer Geflüchteter auch in der Bundesrepublik noch steigen wird, muss damit gerechnet werden, dass es im Zweifelsfalls zu Wartezeiten für den Besuch eines Integrationskurses kommen kann. Damit die Menschen dennoch möglichst rasch Deutsch lernen können, haben wir für die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ folgende Ausnahmeregelung getroffen:
- Die Höchstteilnehmerzahl der Landeskurse kann um drei Personen auf 18 erhöht werden, vorausgesetzt, es handelt sich bei den zusätzlich Aufgenommenen ausschließlich um Geflüchtete aus der Ukraine.
- Dürfen normalerweise nur maximal die Hälfte der Kursteilnehmenden eine Integrationskursberechtigung haben, so wird auch diese Grenze um drei Personen erweitert – vorausgesetzt, es handelt sich bei den zusätzlich Aufgenommenen ausschließlich um Geflüchtete aus der Ukraine.
Bitte beachten Sie:
- Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2022.
- Bei Geflüchteten aus der Ukraine kann es sich neben ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch um Menschen aus Drittstaaten handeln, die in der Ukraine gelebt haben.
- Diese Regelung gilt für Personen aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz beantragt oder bereits erhalten haben. Bereits bei Antragsstellung wird den Petentinnen und Petenten eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ gehen ins dritte Jahr und ich freue mich über Ihre große Nachfrage. Auch in diesem Jahr haben uns mehr als 300 Kursanträge erreicht und ich bitte schon jetzt um Ihr Verständnis, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bei der Bewilligung der Kurse erneut auf das bewährte Auswahlsystem zurückgreifen wird. Knapp ein Drittel der beantragten Kurse sollen übrigens in einem digitalen Unterrichtsformat stattfinden, was mir zeigt, dass die Digitalisierung der Deutschkurse erfolgreich und nachhaltig ist.
Ich danke allen Trägern, die ab diesem Jahr nur noch Lehrkräfte einsetzen, die mittlerweile eine Fortbildung zur digitalen Lehre im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten absolviert haben bzw. die bei einer in Kürze beginnenden Qualifizierung angemeldet sind. Wir hatten auf diese Anforderung seit Herbst 2020 wiederholt hingewiesen. Ich bitte Sie erneut, diese zu beachten, da die ADD noch immer Anträge auf Kurse im digitalen Format erreichen, die von nicht entsprechend qualifizierten Damen und Herren unterrichtet werden sollen. Hier kann es nur im äußersten Notfall im Gespräch mit dem zuständigen Fachreferat der ADD zu einer kulanten Einzelfalllösung kommen.
Ich möchte Sie außerdem bitten, Wechsel von Präsenz- in den digitalen Unterricht –oder umgekehrt – der ADD rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Auch in diesen Fällen gehe ich davon aus, dass Sie die oben genannte Qualifikationsanforderung beachten.
Wie Sie der Presse entnommen haben, hat das Bundesinnenministerium Geflüchtete aus Afghanistan im Januar als Personen mit einer guten Bleibeperspektive eingestuft. Damit sind sie integrationskursberechtigt, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es liegt kein negativer Asylbescheid gegen sie vor.
- Sie sind nicht Gegenstand eines Dublin-Verfahrens.
- Sie genießen keinen Schutzstatus eines anderen Staates.
Sofortigen Zugang zum Integrationskurs haben außerdem ehemalige afghanische Ortskräfte, da sie nach ihrer Einreise nach Deutschland ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel bekommen.
Ich hoffe, diese Ausführungen sind für sie hilfreich bei der Prüfung, ob potenzielle Kursteilnehmende Integrationskursberechtigt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass die Förderkriterien der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, nun online auf der Homepage des Integrationsministeriums bereit stehen.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Anträge zur Durchführung von Landessprachkursen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) möglichst bis zum 15. Januar 2022 vorliegen sollten. Dies ermöglicht Ihnen und der ADD eine bestmögliche Planbarkeit des Kursgeschehens im kommenden Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Förderkriterien dargelegt sind, haben Sie aber auch im Jahr 2022 die Möglichkeit, unterjährig Kurse zu beantragen. Das neue Antragsformular für 2022 finden Sie wie immer auf der Homepage der ADD.
Ich möchte zudem noch die Gelegenheit nutzen und Sie auf den neuen Informationsflyer zu den Landeskursen „Sprachziel: Deutsch“ aufmerksam machen, der neben Deutsch in fünf weiteren Sprachen zur Verfügung steht. Auch diesen finden Sie ab sofort auf unserer Homepage. Mit ihm können Sie nicht nur für die Landeskurse werben. Sie können ihn auch im Unterricht einsetzen, um über die Inhalte und Abläufe der Landessprachkurse zu sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Digitalisierung hat in den Landeskursen „Sprachziel: Deutsch“ in großen Schritten Einzug gehalten und ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft bedanken, diesen neuen Weg zu gehen. Mittlerweile werden rund die Hälfte unserer Landessprachkurse in einem digitalen Format unterrichtet, wovon auch viele Teilnehmende im ländlichen Raum profitieren.
Für die Präsenz-Kurse sind indes die bald auslaufenden kostenfreien Bürgertests von großer Bedeutung. Dass die Tests ab dem 11. Oktober in der Regel selbst bezahlt werden müssen, beunruhigt viele ungeimpfte Menschen auch im Kreise von Migrantinnen und Migranten – gleichzeitig fehlt es oft an Informationen über und Vertrauen in die Impfung. Daher möchte ich Sie auf das mehrsprachige Aufklärungsmaterial hinweisen, das die Landesregierung online zur Verfügung stellt unter: https://corona.rlp.de/de/service/information-in-your-language/. Leiten Sie diese Information bitte auch an Ihre Lehrkräfte weiter.
Um den Unterrichtenden unserer Landessprachkurse rasch Zugang zu einem hochwertigen Fortbildungsangebot zur Thematik digitale Lehre und digitales Lernen zu ermöglichen, hat das landesgeförderte Programm Basisbildungsqualifizierung (BBQ) bereits im Frühjahr 2020 entsprechende Workshops aufgelegt. Diese wurden mittlerweile zu dem modular aufgebauten Angebot „BBQdigital“ weiterentwickelt – dies ist der zweite wichtige Hinweis dieses Schreibens. Denn wie Sie wissen, wird ab 2022 von allen Lehrkräften unserer Landessprachkurse, die in einem digitalen Format unterrichten, gefordert, dass Sie eine mindestens 32 Unterrichtseinheiten umfassende entsprechende Qualifizierung absolviert haben. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Lehrkräfte über dieses Fortbildungsangebot informieren würden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.11.2020 haben wir Sie per Trägerrundschreiben (10/2021) darüber informiert, dass die Förderkriterien und das Konzept der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Gleichzeitig haben wir im Konzept darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2021 die Bearbeitung des Fragebogens papierlos läuft und wir Sie über die endgültige Einführung des Online-Fragebogens informieren werden.
Nun ist es endlich soweit! Ab sofort können Sie unter dem Link den Online-Fragebogen aufrufen und direkt bearbeiten. Selbstverständlich finden Sie den entsprechenden Link auch auf unserer Homepage unter dem Thema Integration/Sprachbildung/Evaluation der Landessprachkurse.
Die Online-Bearbeitung des Fragebogens gilt für alle Landeskurse, die ab dem 01.01.2021 neu beantragt und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bewilligt wurden. Für die Landeskurse, die noch im Jahr 2020 von der ADD bewilligt wurden, ist der Fragebogen 2020 in der Printversion zu verwenden. Dies gilt auch, wenn ein Landeskurs, der in 2020 bewilligt wurde, erst in 2021 endet, denn für die Online-Bearbeitung wurden Änderungen vorgenommen.
Um Sie mit dem Online-Fragebogen vertraut zu machen, haben wir auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Evaluation“ zu fast jeder Einzelfrage eine kurze Erläuterung eingestellt, die Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens erleichtern soll. Darüber hinaus finden Sie im Anhang dieses Trägerrundschreibens eine Muster-pdf eines ausgefüllten Online-Fragebogens als weitere Orientierungshilfe.
(Anmerkung:Der in diesem Abschnitt erwähnte Anhang kann auf Anfrage gerne zugesandt werden.)
An den Bestimmungen zur Abgabe des Fragebogens ändert sich jedoch nichts. Das bedeutet, die Abgabe des Fragebogens ist verpflichtend und der Fragebogen ist unter Beachtung der bekannten Fristen bei der evaluierenden Stelle, dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, einzureichen.
Gerne stehen wir für Fragen zum digitalen Fragebogen zur Verfügung. Sie können sich selbstverständlich aber auch jederzeit an die Dialog- und Beratungsstelle wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. April ist das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten, das letztlich auch Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Träger von Landeskursen "Sprachziel: Deutsch" haben kann und selbstverständlich betrifft es Sie auch, falls Sie sogenannte Selbstzahlerkurse oder bundesgeförderte Sprachkurse wie Integrationskurse anbieten.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz regelt in §28b, Absatz 3 (Link: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html) wie der Unterricht an Schulen und in außerschulischen Bildungseinrichtungen - also auch in Ihren Häusern - durch das Infektionsgeschehen beeinflusst wird. Hier heißt es: „…Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. …“
Für den Erfolg ihrer Arbeit ist die beständige Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkraft von großer Bedeutung. Deswegen sollte nach Möglichkeit – falls reiner Präsenzunterricht nicht mehr zulässig sein sollte – eine alternative Unterrichtsform gewählt werden, die trotzdem noch einen regelmäßigen Austausch mit der gesamten Lerngruppe gewährleistet. Dies ist insbesondere beim Hybridunterricht
gewährleistet, aber auch beim reinen Online-Unterricht. Diese beiden Formen sind aus unserer Sicht im Kontext des Deutsch-Lernens dem Wechselunterricht vorzuziehen, da man das Sprechen allein zu Hause nicht üben kann.
Sollte Ihre Kommune oder das Land eine Regelung treffen, die strenger ist als das Bundesgesetz, so ist diese zu beachten. Es ist also möglich, dass eine Kommune den Präsenzunterricht bereits ab einer Inzidenz untersagt, die unter 165 liegt. Sollte in einer solchen kommunalen Regelung der Bereich der außerschulischen Bildung nicht berücksichtigt sein, lehnen Sie sich bitte an die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen an. Das bedeutet konkret: Ist der Präsenzunterricht in weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der jeweiligen Kommune untersagt, sollten auch keine Deutschkurse für erwachsene Zugewanderte mehr in Präsenz stattfinden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass kursabschließende Prüfungen nicht zum Unterricht zählen (19. CoBeLVO, §14, Absatz 2). Sie können also weiterhin durchgeführt werden – selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Abstands und Hygieneregelungen, insbesondere auch des ausreichenden Lüftens.
Bitte beachten Sie weiterhin das Hygienekonzept für außerschulische Bildungsmaßnahmen, Aus-, Fort- und Weiterbildung (Link: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass mit dem Inkrafttreten der 17. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (17.CoBeLVO) die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ unter Einhaltung der einschlägigen Hygienebedingungen grundsätzlich wieder im Präsenzunterricht stattfinden können.
Für die Kurse gelten insbesondere das Abstandsgebot, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Einzelheiten der Regelung können Sie dort in § 14 Absatz 2 (https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/17._CoBeLVO/17._CoBeLVO.pdf) nachlesen.
Bitte beachten Sie zu den Bedingungen für die Durchführung von Präsenzunterricht die aktualisierte Fassung des „Hygienekonzepts für außerschulische Bildungsmaßnahmen, Aus-, Fort- und Weiterbildung“, das auf der Website www.corona.rlp.de unter „Hygienekonzepte auf der Grundlage der 17. CoBeLVO“ verfügbar ist. Zentrale Bedeutung hat insbesondere ausreichendes Lüften. Bitte beachten Sie daher auch die „Handreichung Lüften und Raumhygiene“, die ebenfalls auf dieser Internetseite hinterlegt ist.
Sollten Sie mit einem laufenden Kurs vom Online-Unterricht in den Präsenzunterricht wechseln wollen, so teilen Sie dies bitte dem zuständigen Fachreferat 24 der ADD schriftlich per Mail mit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Neue Jahr ist noch jung und so möchte ich Ihnen zunächst alles Gute für 2021 wünschen. Das vergangene Jahr war in zweierlei Hinsicht ein ganz Besonderes: Zum einen wegen der alles überschattenden Corona-Pandemie und zum anderen, weil es 2020 unsere neuen Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ an den Start gingen. 187 Kurse begannen im letzten Jahr – viele davon stellten mittendrin oder von Anfang an auf Online-Unterricht um und Sie, liebe Kursträger, wagten sich damit auf unbekanntes Terrain. Für Ihre Bereitschaft, sich auf das Unterrichten via Videokonferenz einzulassen, und für Ihr großes Engagement, mit dem Sie den neuen Landessprachkursen zu einem guten ersten Jahr verhalfen, bedanke ich mich ganz herzlich.
Ich weiß, dass die Umsetzung digitaler Unterrichtsformate, die ab diesem Jahr regelhaft angeboten werden kann, nach wie vor oft an der fehlenden Ausstattung mit der entsprechenden Hardware und/oder Software scheitert. Und so freue ich mich sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass unser Haus die Anschaffung von Digitalausstattung exklusiv für die Träger der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ auch in diesem Jahr weiterhin mit bis zu 1.000 Euro pro bewilligten Kurs fördern wird.
Hierfür stellen wir in diesem Jahr 40.000 Euro zur Verfügung. Die Antragsstellung läuft wie bisher über das Fachreferat 24 der ADD, die Förderkriterienfinden Sie diesem Schreiben beigefügt. Diese Förderung kann auch für laufende Kurse beantragtwerden, die bereits im Jahr 2020 bewilligt wurden – es gilt dabei jedoch: Jeder Kurs kann nur einmal gefördert werden.
Sprachtreffs
Sprachtreffs sind Begegnungsorte, bei denen ein Austausch in deutscher Sprache im Mittelpunkt steht. Hier erfahren Sie mehr zu den Sprachtreffs.